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Bundesrat bleibt bei seinem Boulespiel-Entscheid

Alle hängigen Gesuche um Genehmigung der Boulespielbewilligung abgeschrieben

Der Bundesrat folgt nicht der Empfehlung der GPK des Nationalrats

Der Bundesrat hat auch einer zweiten Empfehlung der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates, das Gesuch des Kantons
Tessin um Genehmigung der Boulespielbewilligung für Mendrisio zu behandeln,
keine Folge gegeben. Der Bundesrat weist in seinem Schreiben an die GPK auf
die geänderten bzw. fehlenden rechtlichen Grundlagen hin. Er hat
gleichzeitig beschlossen, alle übrigen hängigen Gesuche als gegenstandslos
abzuschreiben.

In seiner Antwort auf die erste Empfehlung der GPK hatte der Bundesrat
betont, das Gesuch betreffend Mendrisio sei im Frühjahr 1996, im Zeitpunkt
des sogenannten Moratoriumsbeschlusses des Bundesrates, nicht
entscheidungsreif gewesen und es liege auch keine Ungleichbehandlung mit
anderen Gesuchen vor (siehe Pressemitteilung des EJPD vom 20. März 2000). In
seiner Antwort auf die zweite Empfehlung der GPK weist der Bundesrat nun
darauf hin, dass eine materielle Behandlung des Gesuchs gar nicht mehr
möglich sei. Seit dem Inkrafttreten der Spielbankengesetzgebung am 1. April
2000 fehlten die rechtlichen Grundlagen, auf Grund derer der Bundesrat bis
anhin die kantonalen Boulespielbewilligungen genehmigen konnte.

Die geänderte Rechtslage wirkt sich auch auf die elf weiteren hängigen
Gesuche um Genehmigung der kantonalen Boulespielbewilligung aus, die der
Bundesrat demzufolge ebenfalls als gegenstandslos abgeschrieben hat. Es
handelt sich um die Gesuche für Bellinzona, Chur, Herisau, Leukerbad,
Pfäffikon, Rorschach, Sarnen, St. Gallen, Valbella/Lenzerheide, Zermatt und
Zurzach.

Bern, 10. Mai 2000

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 322 77 88