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Systemwechsel bei der Eigenmietwert-Besteuerung: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

PRESSEMITTEILUNG

Systemwechsel bei der Eigenmietwert-Besteuerung:
Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Der Bundesrat hat heute den Anfang April erschienenen Bericht der
Expertenkommission "Eigenmietwert / Systemwechsel" (KES) bei den
Kantonen und den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung gegeben.
Die Vernehmlasser sollen sich darüber äussern, ob sie das bestehende
System (Besteuerung der Eigenmiete) beibehalten wollen oder nicht und
welche flankierenden Massnahmen im Falle eines Systemwechsels zu
ergreifen wären.

Die im Februar 1999 vom Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements (EFD)
eingesetzte KES hatte den Auftrag, das bestehende System der
Eigenmietwertbesteuerung gemäss den Bundesgesetzen über die direkte
Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern der
Kantone und Gemeinden (StHG) zu überprüfen. Sie sollte zudem die Mängel
im geltenden System aufzeigen und dem EFD Vorschläge für einen
ertragsneutralen Systemwechsel unterbreiten. Seit Anfang April 2000
liegt dieser Bericht vor.

Das vom EFD gestützt auf den Bericht der KES vorgeschlagene Modell sieht
einerseits die Aufhebung der Eigenmietwert-Besteuerung und andererseits
den Verzicht auf die Abzüge der Liegenschafts-Unterhaltskosten und der
privaten, auf dem Wohn-eigentum lastenden Schuldzinsen vor. Als
Wohneigentums-Förderungsmassnahme sieht das EFD für Ersterwerber während
einer Frist von zehn Jahren einen jährlich abnehmenden Schuldzinsenabzug
vor. Zudem sollen die Wohneigentümer während einer Übergangsfrist von
drei Steuerperioden zwischen dem alten und dem neuen System wählen
können. Im weiteren zeigt das EFD Möglichkeiten für eine Sonderregelung
bei der Besteuerung von Zweitwohnungen auf. Damit sollen die
nachteiligen Folgen, die der Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung für
gewisse Kantone hätte, ausgeglichen werden.

Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von Ständerat und
Nationalrat (WAK-S und WAK-N) haben am 8. resp. 9. Mai zum Bericht der
KES Stellung genommen und werden den Fragekatalog für die Vernehmlassung
noch ergänzen. Der Bericht geht nun zusammen mit dem Fragebogen, einer
Darstellung der vorgeschlagenen Anpassungen von DBG und StHG sowie einem
Papier der WAK-N bei den Kantonen und den
 betroffenen Kreisen in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren
beginnt am 15. Mai und dauert bis Mitte Juli. Gestützt auf dessen
Ergebnisse wird das EFD im Auftrag des Bundesrates eine Botschaft
ausarbeiten.

Die Vernehmlassungsdokumente werden noch redigiert und im Einvernehmen
mit der WAK vom EFD am Freitag 12.5. 00 publiziert.

Gemeinsame Botschaft für das Steuerpaket

Das vom Bundesrat am 13. März vorgestellte Steuerpaket besteht aus drei
Hauptteilen, nämlich
? der Revision der Ehegatten- und Familienbesteuerung,
? dem Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstgenutzten
Wohneigentums und
? den Erleichterungen bei der Umsatzabgabe.

Da die Vernehmlassungsadressaten bei diesen drei Vorlagen nicht
identisch sind und die Zeitpläne für die Vorbereitung der drei Geschäfte
nicht übereinstimmen, wird für jede Vorlage je ein eigenes
Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat jedoch die
drei Vorlagen in einer gemeinsamen Botschaft den eidg. Räten
unterbreiten. Die Botschaft wird im Spätsommer/Herbst ausgearbeitet und
soll noch im Dezember dieses Jahres vom Bundesrat zuhanden des
Parlaments verabschiedet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Agner (Tel. 031 322 74 06) und
Jean-Blaise Paschoud (Tel. 031 323 52 27), Eidg. Steuerverwaltung

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

10.5.2000