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Flexiblere Arbeitszeiten und verbesserter Gesundheitsschutz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 10.5.2000

Flexiblere Arbeitszeiten und verbesserter Gesundheitsschutz

Der Bundesrat setzt das neue Arbeitsgesetz per 1. August 2000 in
Kraft. Das gleiche gilt für zwei neue Ausführungsverordnungen zum
Arbeitsgesetz. Neben gleichen Arbeitszeiten für Männer und Frauen
bringen die neuen Erlasse den Betrieben mehr Flexibilität bei der
Organisation der Arbeitszeit und verbessern so die Rahmenbedingungen
für unsere Wirtschaft. Die Beschäftigten hingegen profitieren von
einem verbesserten Schutz bei Nacharbeit und bei Mutterschaft.

Nachdem Gewerkschaften, Frauenorganisationen und kirchliche Kreise
gegen eine erste Vorlage zur Revision des Arbeitsgesetzes das
Referendum ergriffen hatten, wurde diese am 1. Dezember 1996 deutlich
verworfen. Bemängelt wurde das Ungleichgewicht zwischen den Interessen
der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Gegen eine neue Revisionsvorlage,
die dem Volksentscheid von 1996 Rechnung trug, wurde zwar von Teilen
der Gewerkschaftsbewegung erneut das Referendum ergriffen. Aber das
Volk stellte sich am 29. November 1998 deutlich hinter das neue
Gesetz.

Zwei Verordnungen mussten an das neue Arbeitsgesetz angepasst werden:
Bei der ersten handelt es sich um die allgemeine Verordnung zum
Arbeitsgesetz. Mit deren Revision ging es insbesondere um die
Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen
Arbeitszeitvorschriften sowie zu den neuen Schutzmassnahmen bei
Nachtarbeit und Mutterschaft. Die zweite Verordnung enthält
Sonderbestimmungen für Branchen, die mit dem gesetzlichen
Arbeitszeitrahmen nicht auskommen und deren Betriebszeiten sich auf
Abende, Nächte und Sonntage konzentrieren (z.B. Gesundheitswesen,
Gastronomie, Freitzeitbranche).

Betriebe, die für die Einführung der neuen Bestimmungen umfangreiche
organisatorische oder vertragliche Anpassungen vornehmen müssen, die
sich nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hin verwirklichen
lassen, erhalten für die betriebliche Umsetzung eine sechsmonatige
Frist.

An das neue Arbeitsgesetz und seine Verordnungen wurden sehr
unterschiedliche Ansprüche gestellt: Die Arbeitgeber waren vor allem
an einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten interessiert, während die
Arbeitnehmer den bis anhin gewährten Schutz erhalten und ausbauen
wollten. Vollumfänglich werden weder die Forderungen der einen noch
der andern erfüllt. Alles in allem ist es aber gelungen, einen
gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu
schaffen.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD

Beilagen:
- Presserohstoff
- Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Revision Verordnungen

Auskünfte:
Giusep Valaulta und Mauro Sargenti, seco-Direktion für Arbeit,
Arbeitsbedingungen, Tel. 031 322 27 47