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Lehren aus Auslandbeteiligungen der Telecom PTT

MEDIENMITTEILUNG

Lehren aus Auslandbeteiligungen der Telecom PTT

Der Bundesrat zieht die Lehren aus den Erfahrungen mit den
 Auslandbeteiligungen der ehemaligen Telecom PTT. In einem Brief an die
 Finanzkommission des Nationalrats und die Finanzdelegation schreibt er,
 dass die Konsequenzen im institutionellen Bereich im Rahmen der PTT-Reform
 bereits weitgehend gezogen wurden. Hingegen besteht bei der Haftung für
 Führungsorgane öffentlicher Unternehmungen und Staatsvertretungen
 Handlungsbedarf: Hier bereitet der Bundesrat eine Anpassung der
 rechtlichen Grundlagen vor. Im übrigen fällt die  Gesamtbilanz der
 Auslandbeteiligungen der ehemaligen Telecom PTT positiv aus.

Auslöser der Überprüfung waren die Beteiligungen der Telecom PTT in Indien
 und Malaysia. In der Folge wurde der St. Galler Professor Giorgio Behr
 beauftragt, den Erwerb und die Betreuung der Auslandbeteiligungen der
 Telecom PTT detailliert zu untersuchen. Gestützt auf dieses Gutachten
 zieht der Bundesrat unter anderem folgende Schlüsse:

- Die erforderlichen institutionellen Lehren mit der PTT-Reform wurden
 gezogen (klare Verantwortung gemäss Aktienrecht für Swisscom
-Verwaltungsrat, Besetzung der Verwaltungsräte nach professionellen
 Kriterien, usw.).

- An  externe Berater werden künftig strengere und klar definierte
 Massstäbe gestellt.

- Für öffentliche und gemischtwirtschtaftliche Unternehmen, die grosse
 Auslandbeteiligungen eingehen wollen, gelten Grundsätze, was
 Rechnungslegung, Finanzierung, Strategie und Finanzkompetenzen betrifft.
 So muss bei jedem  Zwischenbericht die Beteiligungspolitik erkennbar sein.
 Beim Jahresabschluss ist eine Offenlegung der Beteiligungen erforderlich.

- Handlungsbedarf besteht im Bereich der Haftung: Hier soll eine Revision
 des Verwantwortlichkeitsgesetzes bzw. von Spezialgesetzen eingeleitet
 werden. So sollen einheitliche Haftungsbestimmungen für die Führungsorgane
 (Konzernleitung, Verwaltungsrat) öffentlicher Unternehmen und ihrer
 Tochtergesellschaften sowie für die Staatsvertretungen in den
 Verwaltungsräten erlassen werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob die
 Haftung des Bundes  bei Post und SBB noch zeitgemäss ist.  Der Bundesrat
 will künftig Staatsvertretungen nur noch in strategisch wichtige
 Unternehmen delegieren. Dabei wird dieser Vertreter eng durch das
 zuständige Departement begleitet.

Was die damals umstrittenen und inzwischen von der Swisscom verkauften
 Auslandbe-teiligungen der Telecom PTT betrifft, so resultiert unter dem
 Strich ein positiver Saldo. In einer Gesamtbetrachtung und unter Einbezug
 der erfolgten Abrechnungen und der aktuellen Bewertung kann festgestellt
 werden, dass aus den Investitionen in Indien, Malaysia, Ungarn,
 Tschechien, in Infonet und Unisource insgesamt kein Verlust eingetreten
 ist. Im übrigen resultierten aus dem Verkauf des Cablecom-Anteils ein
 Gewinn von CHF 1,35 Milliarden.

Bern, 8. Mai 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskunft durch Hans Werder, Generalsekretär UVEK, über  Tel: 031 / 322 55
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