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Aufruf zur Registrierung für die Gesamtwahlen in Bosnien-Herzegowina


Pressemitteilung

Aufruf zur Registrierung für die Gesamtwahlen in Bosnien-Herzegowina

Die rund 14´000 vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus
Bosnien-Herzegowina (BiH) sind aufgefordert, für die Gesamtwahlen ihre
Registrierung zu überprüfen und sich allenfalls zentral beim OCV-Büro (Out
of Country - Voting) der OSZE in Wien  neu registrieren zu lassen.

Am 8. April 2000 sind die Kommunalwahlen in Bosnien-Herzegowina erfolgreich
durchgeführt worden. Nach dem Dayton-Abkommen sind nach den Kommunalwahlen
die Gesamtwahlen durchzuführen. Die provisorische Wahlkommission hat
bestimmt, dass die Registrierung bis zum 31. Mai 2000 zu erfolgen hat.
Entsprechend dem Vorgehen vorheriger Wahlen erfolgt zuerst die Registrierung
zentral beim OCV-Büro in Wien1.

Für die Bosnierinnen und Bosnier, die bereits an den Wahlen im April 2000
teilgenommen haben, werden die Bestätigung der Wahlberechtigung und das
Wahlmaterial direkt durch die OSZE mit detaillierten Anweisungen zur
Stimmabgabe sowie mit Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste zum
Wahlverfahren zugestellt. Die Wahl erfolgt brieflich.

Bosnierinnen und Bosnier, die noch nie an Wahlen teilgenommen haben, sind
aufgerufen, sich registrieren zu lassen. Zur Registrierung ist zugelassen,
wer bis zur Erhebung 1991 oder zwischen der Erhebung 1991 und dem 6. April
1992 in BiH ansässig war. Sie werden deshalb aufgefordert, bei der
diplomatischen Vertretung ihres Landes, bei den Hilfs- und
Flüchtlingsorganisationen oder über Internet  die Registrierungsunterlagen
zu beziehen. Dies gilt auch für alle bis 31. März 2000 volljährig (18 Jahre)
werdenden Bosnierinnen und Bosnier.

Fragen betreffend die Registrierung beantwortet eine OSZE-Hotline in
Sarajewo, Tel. (00387) 292 405 oder ... 407.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

8. Mai 2000

Auskünfte:

Bundeskanzlei,
Sekretariat IPO Bosnien,
Tel. (031) 323 20 69