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NFA-Delegation entwirft Lösungswege

PRESSEMITTEILUNG

NFA-Delegation entwirft Lösungswege

Der „Neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen“ (NFA) stärkt das
Zusammenspiel der Ebenen im föderalen Bundesstaat. Trotz ernst zu
nehmender Kritik fand das Projekt in der Vernehmlassung mehrheitlich
Zustimmung. In zahlreichen Bereichen sind aber Verbesserungen im Gang.
Die NFA-Delegation mit Vertretern des Bundes, der Kantone und des
Städteverbands sieht unter anderem Minimalstandards bei kantonalisierten
Sozialaufgaben sowie das Ausklammen  gewisser Sachgebiete vor. Damit
kann der Vernehmlassung Rechnung getragen werden, ohne grundlegende
NFA-Prinzipien zu missachten. Mit einzelnen Vernehmlassern werden noch
Gespräche geführt. Auf eine Etappierung wird verzichtet. Die Vorarbeiten
sollen vertieft und bis Ende August abgeschlossen werden.

Der NFA ist ein Projekt mit staatspolitisch wichtigen Weichenstellungen.
Aufbauend auf den Grundpfeilern des Föderalismus ordnet der NFA die
Kompetenzen wo möglich klar dem Bund oder den Kantonen zu, schafft
Handlungsspielräume, vereinfacht die Finanzströme und verkleinert die
Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen. Die
Auswertung der Vernehmlassung zeigt einerseits den Willen zur raschen
Umsetzung, andererseits sind Verbesserungen nötig, um das Projekt
politisch  breiter abzustützen. Eine Etappierung des NFA wäre nicht
zielführend und wird deshalb verworfen.

Die anfangs 2000 eingesetzte NFA-Delegation mit Vertretern aller drei
Ebenen erarbeitet zur Zeit  konkrete Vorschläge zur verbesserten
Akzeptanz des Projekts. Diese werden Ende August dem „Politischen
Steuerungsorgan“ zuhanden des Bundesrats zu unterbreitet. Die Botschaft
an das Parlament soll noch Ende dieses Jahres vorgelegt werden. Im
Hinblick darauf hat die Delegation erste konkrete Ansatzpunkte
definiert:

Mindeststandards bei Sozialaufgaben
Im Sozialbereich wird an der Entflechtung festgehalten. Namentlich
sollen - wie im NFA vorgesehen - die Ergänzungsleistungen zur Deckung
der Heimkosten Sache der Kantone werden, während die übrigen
Ergänzungsleistungen vom Bund finanziert werden. Hingegen werden
Befürchtungen berücksichtigt, wonach bei kantonalen Aufgaben
unverhältnismässige Unterschiede auftreten könnten. Neu sollen vom Bund
Leitplanken
 in Form von Zielvorgaben und Mindeststandards vorgegeben werden, welche
Inhalt und Qualität jener Aufgaben umreissen soll, die neu in die
Kompetenz der Kantone gelangen sollen. Die Betroffenen haben für den
Bezug der ihnen zustehenden Leistungen nach wie vor nur einen
Ansprechpartner. Die Modalitäten werden, auch im Gespräch mit
Fachorganisationen, bis im Sommer ausgearbeitet.

Retouchen bei Aufgabenentflechtungen
Die Grundpfeiler des NFA werden bei der Überarbeitung einzelner
Spannungsfelder nicht tangiert. Hingegen gibt es Bereiche, in denen
berechtigte Anliegen von diversen Vernehmlassern Rechnung getragen
werden kann, ohne die grundlegenden Prinzipien des NFA zu missachten. So
sollen zum Beispiel die Berufsbildung und die Wohnbauförderung des
Bundes aus dem NFA heraus gelöst und im Rahmen separater Reformen neu
gestaltet werden. Dabei soll den NFA-Prinzipien weitmöglichst Rechnung
getragen werden. Gewisse Anpassungen im Sinne der Revision des
Bevölkerungsschutzes sind beim Zivilschutz vorgesehen. Beim Sport will
die Delegation gewisse Verzichte auf Teilentflechtungen bei „Jugend und
Sport“ und die Beibehaltung des Bundesobligatoriums für drei Turnstunden
vorschlagen. Beim Agglomerationsverkehr wird  am Primat der
interkantonalen Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden gemäss NFA
festgehalten. Für ausserordentliche Grossprojekte soll jedoch eine
Lösung im Rahmen des Fonds zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
(FinöV) ins Auge gefasst werden.

Finanzausgleich und Zusammenarbeit
Der Finanzausgleich im engeren Sinn soll die Unterschiede zwischen
finanzstarken und finanzschwachen Kantonen bezüglich Ressourcen und
Steuerbelastung verkleinern. Dazu ist eine einheitliche Bezugsgrösse
nötig. Die in der Vernehmlassung umstrittene Ermittlung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Kantone (Ressourcenindex) wird neu konzipiert. Im
Vordergrund steht ein Modell, das auf die Steuerbemessungsgrundlagen
gemäss Direkter Bundessteuer abstellt. Massgebend ist somit der „Topf“
aus dem Steuern geschöpft werden können und nicht die „Schöpfkellen“,
also die verschiedene Steuerarten. Ursprünglich wurde ein
komplizierteres Modell vorgeschlagen, das auf einem theoretisch
ermittelten Normtarif (anstelle der 26 verschiedenen kantonalen
Steuersätze) basierte. Der Vorschlag der Delegation muss noch vertieft
werden, vorhandene statistische Lücken (namentlich in bezug auf die
Vermögensstatistik) werden noch zu schliessen sein. Deshalb sind
vorderhand noch keine schlüssigen Hochrechnungen der finanziellen
NFA-Effekte auf die einzelnen Kantone möglich.

Eine weitere Verbesserung betrifft die Stärkung der demokratischen
Kontrolle interkantonaler Organe. Diese können nur im Rahmen der in den
Verträgen festgelegten inhaltlichen Grundzüge skizzierten Leitlinien
tätig werden. Die Grundsätze für die interkantonale Zusammenarbeit
sollen sinngemäss auch für das innerkantonale Verhältnis gelten.
Schliesslich soll den Problemen der Städte und Ballungszentren besser
Rechnung getragen werden. In diesem Sinn wird unter anderem der
Ausgleich für überdurchschnittlich hohe soziodemografische Lasten
überarbeitet, zum Beispiel im
 Zusammenhang mit Armut, Drogen, Arbeitslosigkeit oder
Ausländerintegration. Die Verteilinstrumente werden verfeinert, und der
Ausgleich vermehrt auf die Kernstädte ausgerichtet.

Wie weiter?
Die weiteren Arbeiten der NFA-Delegation umfassen nebst der Erweiterung
der statistischen Grundlagen im Hinblick auf detailliert berechnete
Vorschläge auch direkte Kontakte mit  besonders betroffenen
Organisationen. Die Delegation ist beauftragt, dem Politischen
Steuerungsorgen bis Ende August Bericht und Anträge vorzulegen. Der
Bundesrat will die komplette NFA-Vorlage noch dieses Jahr dem Parlament
weiter leiten, so dass ab 2001 die Beratungen in den Kommissionen des
National- und Ständerates und  die Parlamentsdebatte statt finden
könnte. Eine Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) wäre gemäss
diesem Zeitplan ab 2003 möglich.

NFA-Gremien
Politisches Steuerungsorgan
? Bundesrats-Vertretung: Kaspar Villiger (Vorsitz), Ruth Dreifuss,
Joseph Deiss
? Kantons-Vertretung: Peter Schönenberger (SG, Präsident KdK), Hans
Lauri (BE, Präsident FDK), Charles Favre (VD, Vertreter Westschweizer
Regierungskonferenz).
NFA-Delegation
Kantone: Regierungsräte Peter Schönenberger, Hans Lauri, Charles Favre,
Franz Marty,
EFD: HH. Ulrich Gygi, Peter Siegenthaler, Peter Saurer, Daniel Eckmann
(Information)
Städte: Stadtammann Heinz Christen (Präsident Städteverband)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Fred Bangerter, Leiter NFA, Eidg. Finanzverwaltung,  031 322 60 29
Herbert Weibel, Kantonsvertreter in der NFA-Leitung,  031 323 11 76
Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation EFD, 031 322 63 01

 Hinweis: Auf der EFD-Auftaktseite http://www.efd.admin.ch finden Sie
weiterführende Links, sowohl zu den Ergebnissen der Vernehmlassung und
zum Schlussbericht

5.5.2000