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Weko untersucht Privatärztetarife im Kanton Zürich

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.5.2000

Weko untersucht Privatärztetarife im Kanton Zürich

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung gegen die
Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ). Im Kanton
Zürich ist die Vergütung ärztlicher Leistungen in einem Privattarif
geregelt. Der Tarif ist für alle Mitglieder der Ärztegesellschaft
verbindlich. Der Tarif ist insbesondere anwendbar bei Privatpatienten.
Rund 95% der Ärzte im Kanton Zürich sind der AGZ angeschlossen.

Das Sekretariat der Weko ist in einer Vorabklärung zum Schluss
gekommen, dass die einheitliche Anwendung der Privattarife durch die
Mitglieder der AGZ eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen
könnte. Nach Kartellgesetz sind horizontale Abreden über die
Festsetzung von Preisen vermutungsweise unzulässig. Um abzuklären, ob
diese Preisabrede tatsächlich eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission im
Einverständnis mit einem Mitglied des Präsidiums am 1. Mai 2000 eine
entsprechende Untersuchung eröffnet.

Die Wettbewerbskommission schliesst nicht aus, dass je nach den
Ergebnissen im Kanton Zürich auch in andern Kantonen, in denen
gleichartige Tarife bestehen, entsprechende Untersuchungen eröffnet
werden.

Auskünfte:
Dr. Philippe Gugler, Vizedirektor, 031 / 324 96 77,
philippe.gugler@weko.admin.ch