Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

"Bundeskriminalpolizei" und "Dienst für Analyse und Prävention"/BR Metzler stellt die neue Polizeiorganisation vor

"Bundeskriminalpolizei" und "Dienst für Analyse und Prävention"

Bundesrätin Metzler-Arnold stellt die neue Polizeiorganisation vor

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD),
Ruth Metzler-Arnold,  hat am Mittwoch den Bundesrat über ihre Entscheide zur
Reorganisation des Polizeibereichs informiert. Ziel ist die Umgestaltung des
Bundesamtes für Polizei (BAP) zu einem eigentlichen Polizeiamt, das u. a.
eine Bundeskriminalpolizei und einen Dienst für Analyse und Prävention
aufweist. Folgerichtig werden polizeifremde Bereiche in andere Bundesämter
verlegt, so etwa die Internationale Rechtshilfe, die Lotteriegesetzgebung
und das Strafregister in das Bundesamt für Justiz. Dem bisherigen
BAP-Direktor Anton Widmer, der kürzlich als Direktor ans Schweizerische
Polizei-Institut berufen wurde, hat der Bundesrat ab 4. Mai einen bezahlten
Urlaub gewährt, damit er sich intensiv auf seine neue Funktion vorbereiten
kann.

Künftig werden die nachrichtendienstlichen und die kriminalpolizeilichen
Aufgaben des BAP, die bisher auf die Bundespolizei (BUPO) und die
Kriminalpolizeilichen Zentralstellen (ZSD) verteilt waren, wie folgt neu
organisiert: Der neue Dienst für Analyse und Prävention" (DAP) beschafft -
nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der
inneren Sicherheit (BWIS) - Informationen über Terrorismus, verbotenen
Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Handel mit Waffen
und radioaktiven Materialien sowie verbotenen Technologietransfer. Er wertet
diese Informationen zuhanden der politischen Behörden und der
Strafverfolgungsbehörden sowie allfällig weiterer berechtigter Personen oder
Instanzen aus, und er erstellt ein Lagebild über die innere Sicherheit der
Schweiz. Die neue Bundeskriminalpolizei (BKP) führt alle
gerichtspolizeilichen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren in
Bundeszuständigkeit unter der fachlichen Leitung des Bundesanwalts durch.
Ausserdem unterstützt die BKP als Koordinationsstelle - wie bis anhin - die
Kantone und ausländische Strafverfolgungsbehörden bei deren
Ermittlungsverfahren.

Projekt "Strupol"

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold erteilte im Juli 1999 dem BAP den Auftrag,
die Strukturen des Polizeibereichs des Bundes zu überprüfen (Projekt
"Strupol"). Die Bundespolizei und der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung
wurden auf den 1.  September 1999 aus der Bundesanwaltschaft in das BAP
überführt. Ziel von "Strupol" war die optimale Eingliederung der neuen
Funktionen in das BAP. Im Rahmen einer detaillierten Prozessanalyse wurde
das neue Konzept in Teilprojekten erarbeitet. Das Konzept sah eine
Optimierung der Prozesse zur Verbesserung der inneren Sicherheit und der
Strafverfolgung, soweit der Bund zuständig ist, vor. Die neuen Strukturen
sollten überdies die Basis schaffen für den weiteren Ausbau des
kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereiches des Bundes in Fällen von
internationaler und in-

terkantonaler Schwerstkriminalität in den Deliktsbereichen Organisierte
Kriminalität (OK) und Wirtschaftskriminalität (WK). Diese zusätzlichen
Ermittlungskompetenzen hat das Parlament im Dezember 1999 beschlossen. Die
bisherigen Bundeskompetenzen im Ermittlungsbereich sind in Artikel 340 StGB
sowie in Spezialgesetzen des Bundes (z.B. Kriegsmaterialgesetz und
Betäubungsmittelgesetz) geregelt. Neu werden die in Artikel 340bis StGB
genannten Straftaten dazu kommen: kriminelle Organisationen, Geldwäscherei
und Korruption, schwere Wirtschaftsdelikte.

Bisher ermittelte die Bundespolizei - unter der Leitung der
Bundesanwaltschaft - bei Delikten in den Bereichen des Terrorismus, des
verbotenen Nachrichtendienstes, des gewalttätigen Extremismus, des
verbotenen Handels mit Waffen und radioaktiven Materialien, des verbotenen
Technologietransfers. Die Kriminalpolizeilichen Zentralstellen ermittelten
bei Delikten in den Bereichen der Geldfälschung sowie des interkantonalen
und internationalen Drogenhandels.

Zusammenfassung der Ermittlungskompetenzen

Der wichtigste Entscheid der Vorsteherin des EJPD betrifft die
Zusammenfassung aller Ermittlungskompetenzen des Bundes (Vorermittlung und
Ermittlung) in einer einzigen Einheit, der neuen Bundeskriminalpolizei. Die
Vorermittlungen und Ermittlungen in allen vorgenannten Deliktsbereichen in
Bundeszuständigkeit lassen sich am wirksamsten durch eine einzige
Polizeiorganisation wahr nehmen.

Die in der heutigen Organisation des BAP nachrichtendienstlich arbeitenden
Einheiten der BUPO und diejenigen Einheiten der heutigen ZSD, die in
bestimmten Deliktsbereichen (vgl. unten) Lage-Analysen erstellten, werden im
neuen Dienst für Analyse und Prävention zusammengefasst. Dieser schafft aus
öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Informationen die
Voraussetzungen für die Lagebeurteilung durch den Bundesrat, das EJPD sowie
die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen. Mit seinen strategischen
Analysen und Lageberichten unterstützt der DAP direkt auch die BKP.

Aus rechtlichen Gründen (BWIS, Zentralstellengesetz und Datenschutzgesetz)
müssen die analytischen Aufgaben zur Bekämpfung des organisierten
Verbrechens, des Betäubungsmittelhandels, der Wirtschaftskriminalität
einerseits und die nachrichtendienstlichen Aufgaben der Erkennung von
Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus,
verbotenem Handel mit Waffen und radioaktiven Materialien andererseits in
getrennten Einheiten innerhalb des DAP wahr genommen werden, insbesondere,
was die Datenbearbeitung betrifft. In den Bereichen OK und WK erstellt der
DAP ebenfalls Lageberichte, die in anonymisierter Form die
Kriminalitätssituation und/oder -entwicklung in diesen Bereichen
dokumentieren.

 Sicherheitsdienst bleibt

Von dieser Reorganisation unberührt bleibt der bisherige Sicherheitsdienst
der Bundesverwaltung (neu: Bundessicherheitsdienst) als weitere
Organisationseinheit des neuen BAP. Zu erwähnen sind ferner die
Organisationseinheiten "Dienste" und "Support". Die "Dienste" erbringen
Dienstleistungsaufgaben zugunsten der Kantone und des Bundes (RIPOL,
Erkennungsdienst, Ausweisschriften, Meldestelle Geldwäscherei); "Support"
erfüllt die logistischen Aufgaben des BAP (Finanzen, Personal, Informatik
und Logistik).

Transfers in andere Ämter

Der Entscheid des Bundesrates betrifft auch den Transfer von Aufgaben, die
nicht zu den eigentlichen polizeilichen Kernprozessen des neuen BAP gehören:
Die Abteilung Internationales, bestehend aus den Bereichen Rechtshilfe,
Auslieferung und internationale Verträge, das Strafregister und die
Lotteriegesetzgebung werden in das Bundesamt für Justiz (BJ) transferiert.
Im Falle der Sektion Auslandschweizer-Fürsorge wird eine Integration in das
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder das Departement des
Innern (EDI) demnächst geprüft.

Diese neue Groborganisation des BAP wird in den nächsten Monaten verfeinert.
Die Mitarbeitenden werden in diesen Prozess miteinbezogen und können sich
für jene Stellen bewerben, die ihnen zusagen und für die sie sich als
qualifiziert betrachten. Die neue Struktur tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
Die Eingliederung der Internationalen Rechtshilfe, des Strafregisters und
der Lotteriegesetzgebung in das BJ  erfolgt bereits am 1. Juli 2000.

Bern, 3. Mai 2000

Weitere Auskünfte: Jean-Luc Vez, Stv. Direktor BAP, Telefon 031-322 42 44