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Regelungen für die Nutzung der genetischen Ressourcen

MEDIENMITTEILUNG

Regelungen für die Nutzung der genetischen Ressourcen

Vom 15. bis zum 26. Mai findet in Nairobi (Kenia) die 5.
 Vertragsparteienkonferenz des Abkommens von Rio zum Schutz der
 Biodiversität statt. Das Hauptthema der Konferenz ist die Erhaltung der
 genetischen Ressourcen. Im Rahmen dieser Konferenz werden die
 Mitgliedsstaaten das Protokoll von Cartagena über den Schutz vor
 biotechnologischen Risiken unterzeichnen. Das Protokoll regelt den Export
 von lebenden, gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Zentrale
 Diskussionspunkte sind der Zugang der Entwicklungsländer zu den
 genetischen Ressourcen und Regeln über die Nutzung der genetischen
 Ressourcen. Der Bundesrat hat heute das Mandat der Schweizer Delegation
 gutgeheissen. Die Delegation steht unter der Leitung von Botschafter Beat
 Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL.

Der Export lebender Organismen, die gentechnisch verändert wurden (GVO),
 birgt Gefahren für die biologische Vielfalt. Diese Risiken sollen mit dem
 Protokoll über die biologische Sicherheit verringert werden. Das Protokoll
 sieht vor, dass das Empfängerland gemäss dem AIA-Verfahren ("Zustimmung
 nach erfolgter Information", engl. "advanced informed agreement") noch vor
 der Einfuhr sämtliche notwendigen Informationen erhalten muss, um die
 Umweltrisiken im Zusammenhang mit den GVO beurteilen zu können. Dieses
 Prinzip ist vor allem für diejenigen Entwicklungsländer wichtig, die noch
 keine nationale Gesetzgebung für den Umgang mit GVO besitzen. Die
 Verhandlungen  über das Protokoll wurden bereits vor drei Monaten in
 Montreal abgeschlossen. An der Konferenz in Nairobi soll es unterzeichnet
 werden.

Die wichtigsten Themen der 5. Vertragsparteienkonferenz sind der Zugang zu
 den genetischen Ressourcen und die Weitergabe der Vorteile, die sich aus
 ihrer Nutzung ergeben. Die Weitergabe der Vorteile, die durch die Nutzung
 der biologischen Vielfalt und mithin der genetischen Ressourcen entstehen,
 bildet einen der drei tragenden Pfeiler des Abkommens von Rio zum Schutz
 der Biodiversität. (Was heisst das ?) Diese Forderung wurde von den
 Entwicklungsländern im Gegenzug zum Schutz der Artenvielfalt und ihrer
 nachhaltigen Nutzung gestellt.

Vorschläge der Schweiz

Die Schweiz unterstützt den Standpunkt der Entwicklungsländer. In Nairobi
 will sie deshalb einige Leitlinien zur Diskussion stellen, unter anderem
 die Ausarbeitung eines Verfahrens für die Bewilligung der Nutzung
 genetischer Ressourcen durch die zuständige staatliche Behörde. Ein
 weiterer zentraler Punkt dieser Leitlinien ist die Schaffung eines
 Notifizierungsverfahrens im Hinblick auf die Weitergabe von
 Handelsvorteilen.

Auf dem Gebiet der Artenvielfalt im Allgemeinen will die Schweiz einen
 Antrag zur Intensivierung der Arbeiten der Konvention stellen. Damit soll
 die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt vor allem im Agrar- und
 Forstbereich stärker verankert werden.

Bern, 3. Mai 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23

Robert Lamb, Sektion Konventionen, Abteilung Internationales, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 49 89