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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Wiederwahlverfahren notwendig

PRESSEMITTEILUNG

Wiederwahlverfahren notwendig

Am 31. Dezember 2000 geht die laufende Amtsperiode für die rund 24'000
Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Bundesverwaltung zu Ende.
Ursprünglich war geplant, das Beamtengesetz auf den 1.1.2001 durch das
Bundespersonalgesetz (BPG) abzulösen. Die Inkraftsetzung des BPG muss
jedoch aufgeschoben werden. Gründe für die Verzögerung sind die
zeitintensive Behandlung im Parlament und das von Gewerkschaftskreisen
ergriffene Referendum. Das Beamtengesetz bleibt deshalb über den 31.
Dezember 2000 hinaus in Kraft, was ein Wiederwahlverfahren notwendig
macht. Der Bundesrat hat heute eine Wahlverordnung genehmigt.

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der allgemeinen
Bundesverwaltung (Bundeskanzlei, Departemente, Zoll, ETH-Rat, eidg.
Rekurskommissionen, Parlamentsdienste) und regelt deren Wiederwahl
respektive Nichtwiederwahl oder Wiederwahl mit Vorbehalt für die neue
Amtsdauer. Beamtinnen und Beamte, die bis Ende September 2000 keine
anderslautende Wiederwahlvereinbarung unterschrieben und keine
individuelle Verfügung erhalten haben, gelten automatisch als wieder
gewählt.

Nicht auf Amtsdauer gewählte Personen sind vom Wiederwahlverfahren nicht
betroffen. Es handelt sich dabei insbesondere um etwa 13'000 im
Angestelltenstatus sowie etwa 6'800 nach spezialrechtlichen Normen
beschäftigte Personen (Dozierende der ETH, Lehrlinge, flexibilisiertes
und privatrechtlich angestelltes Personal usw.).

Die Ueberführung des Bundespersonals vom geltenden Beamtengesetz in das
neue Bundespersonalgesetz ist nicht Gegenstand der Wahlverordnung.
Sobald das Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes feststeht, wird der
Bundesrat den Uebergang vom heutigen Dienstverhältnis in das neue
Arbeitsvertragsverhältnis regeln.

Bei den letzten Wiederwahlen von 1996 wurden in der allgemeinen
Bundesverwaltung insgesamt 5'392 Beamtinnen und Beamte nicht bzw. nur
mit Vorbehalt wieder gewählt.
 Ein grosser Teil dieser Massnahmen war auf Reorganisationen und
Restrukturierungen zurückzuführen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Helbling, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 68
Mariette Bottinelli, Office fédéral du personnel, Tel. 031 322 62 14

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

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