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Einsparungen bei Bundesbauten

MEDIENMITTEILUNG

Einsparungen bei Bundesbauten

Der Bund kann bei Hochbauprojekten gut zehn Prozent günstiger bauen. Zu
diesem Resultat kommen die Schlussberichte zur Überprüfung der Normen
und Standards im zivilen und militärischen Hochbau, die heute vom
Bundesrat verabschiedet worden sind. In den Jahren 1996 bis 1998 wurden
aufgrund der Überprüfung Einsparungen von über 100 Millionen Franken
erzielt.

Im zivilen Bereich (inklusive ETH) wurden der Jahren 1996 bis 1998
insgesamt 129 Bauprojekte nach Kosten-/Nutzen-Gesichtspunkten
untersucht. Die gesamte Projektsumme belief sich auf 939 Millionen
Franken. Dabei wurde bei 123 Projekten mit einer Projektsumme von 825
Millionen Franken ein Sparpotenzial von insgesamt 91 Millionen Franken
oder rund elf Prozent ermittelt und gleichzeitig auch realisiert. Nur
sechs Projekte wiesen keinerlei Verbesserungs- oder Einsparungspotenzial
auf.
Im Rahmen des Regierungs- und Verwaltungsreform-Projektes « Bau,
Liegenschaften und Beschaffung » sind die Erkenntnisse aus der
Untersuchung bereits einbezogen worden. Sowohl im zivilen Hochbau, für
den seit 1999 das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständig ist,
wie auch bei den Bauorganen des militärischen und des ETH-Bereichs
wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die notwendigen Verbesserungen
einzuführen. Dazu gehören namentlich eine optimale Bedürfnisdefinition
und -überprüfung, ein Immobilienportfoliomanagement (optimale
Flächenbelegung), eine ständige Evaluation von Lösungsvarianten
(organisatorische und technische Alternativen) sowie das Erarbeiten
präziser Pflichtenhefte.

70 Militärobjekte
Parallel zu den zivilen Bauten wurden auch die Militärbauten von einer
separaten Projektorganisation überprüft. Diese untersuchte 70
militärische Bauprojekte der Jahre 1996 bis 1998 mit einer Projektsumme
von ingesamt 381 Millionen Franken. Dabei wurden gesicherte Einsparungen
von 27 Millionen Franken ermittelt. Weitere Einsparungen im Rahmen von
bis zu 66 Millionen Franken sind noch offen (pendente, abgebrochene oder
zurückgestellte Projekte).

Überarbeitete Regelungen
Zwischen 1995 und 1999 wurden des Weitern alle für das Bau- und
Liegenschaftswesen des Bundes massgebenden Regelwerke überprüft und
soweit notwendig überarbeitet. Ziel war es, die beim Bund üblichen
Baustandards an jenen der Privatwirtschaft auszurichten und die
Regelungsdichte zu reduzieren. Die neuen Regelwerke erlauben es, die
Aufgaben zweckmässig, wirtschaftlich und benutzerorientiert zu erfüllen.
Sie legen einen im Vergleich zu Banken und Versicherungen etwas
geringeren Standard fest, ohne dass dies zu Lasten der Unterhalts- und
Betriebskosten ginge.
In diesem Rahmen hob nun der Bundesrat auf den 30. Juni 2000 die «
Weisung über die Bürozuteilung in der allgemeinen Bundesverwaltung »
auf. Er ermächtigte gleichzeitig das Eidgenössische Finanzdepartement
(EFD) eine neue Regelung zu treffen.
Das EFD beabsichtigt, auf den 1. Juli 2000 eine neue « Weisung über die
Raumbewirtschaftung in Verwaltungsbauten des Bundes » in Kraft zu
setzen. Diese wird es erlauben, mit einer vorgegebenen Steuergrösse
(Hauptnutzfläche pro Arbeitsplatz) und der Delegation der Verantwortung
an die Benützerorganisationen eine wirtschaftliche Nutzung der
Verwaltungsbauten durchzusetzen.

Eidgenössisches  Eidgenössisches Departement
Finanzdepartement  für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
(EFD)  und Sport (VBS)

Kommunikation Pressedienst

Auskunft:

Bettina Hahnloser/Gregor Saladin, Bundesamt für Bauten und Logistik
(BBL),
Informationsdienst, Tel 031 325 50 03
Hans-Peter Jost, Direktionsstab BBL, Tel. 031 322 82 03
Hansueli Kummer, VBS-Generalstab, Untergruppe Planung, Tel 031 324 52 05

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

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