Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

FISKALEINNAHMEN des Bundes, 1. Quartal 2000

PRESSEMITTEILUNG

FISKALEINNAHMEN des Bundes, 1. Quartal 2000
(in Millionen)

 1999  2000
Art der Einnahmen Rechnung    Rechnung  Voranschlag
 1. Quartal  Total  1. Quartal  Total

Fiskaleinnahmen 5'752  39'011  8'119  41'758

Steuern 5'283  37'316  7'551  39'957

Direkte Bundessteuer 992  10'511  661  9'700
Verrechnungssteuer (Eingänge -1'535  1'663  92  3'750
abzüglich Rückerstattungen)
Stempelabgaben 743  3'126  852  3'300
Warenumsatzsteuer -  -  -  -
Mehrwertsteuer 3'533  15'060  4'289  16'300
Mineralölsteuer auf Treibstoffen 633  2'862  702  2'875
Mineralölsteuerzuschlag auf 434  1'945  482  1'950
Treibstoffen
Mineralölsteuer auf Brennstoffen 8  25  7  27
und anderen Mineralölprodukten
Automobilsteuer 78  317  81  305
Tabaksteuer 373  1'702  366  1'650
Biersteuer 24  105  19  100

Verkehrsabgaben 196  465  265  645

Schwerverkehrsabgabe 51  181  109  360
Nationalstrassenabgabe 145  284  156  285

Zölle 273  1'099  294  994

Einfuhrzölle 257  1'041  279  945
Tabakzölle 2  8  2  6
WTO, zweckgebundene  14  50  13  43
Zolleinnahmen

Landwirtschaftliche Abgaben -  131  -  2
Lenkungsabgaben Umweltschutz -  -  9  160

Erläuterungen zu den Quartalsergebnissen

Die in der Tabelle aufgeführten Fiskaleinnahmen umfassen ca. 90 Prozent
der Gesamteinnahmen des Bundes.
Die wichtigsten Fiskaleinnahmen werden im allgemeinen wie folgt
abgerechnet:

. Direkte Bundessteuer
 Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 1. März (mit Zahlungsfrist von 30
Tagen). Die Kantone haben den Bundesanteil von den im Laufe eines Monats
bei ihnen eingehenden Beträgen bis Ende des fol-genden Monats
abzuliefern. Ertragsstark ist insbesondere das 2. Quartal.
. Verrechnungssteuer
- Eingänge: Die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Kundenguthaben bei
inländischen Banken (Sicht- und Termineinlagen sowie Spar-gelder) und
Kassenobligationen wird quartalsweise dekla-riert, während die Abgaben
auf den übrigen Kapitalerträgen (insb. Zinsen von Anleihensobliga-tionen
und Aktiendividenden), den Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen
monatlich abge-rechnet werden.
- Rückerstattungen: Abschlagsrückerstattungen an juristische Personen
von je 25 Prozent des mutmasslichen Anspruches erfol-gen hauptsächlich
in den Monaten März, Juni und September. In diesen Monaten ist das
Verrechnungssteuerergebnis deshalb je-weils negativ. Die übrigen
Ver-rechnungssteueransprüche werden monatlich abgerechnet.
. Stempelabgaben
Die Umsatzabgaben und der Prämienquittungsstempel werden quartalsweise
erhoben. Die Abrech-nung der Emissionsabgaben erfolgt monatlich.
. Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuer wird in der Regel vierteljährlich abgerechnet.
Steuerpflichte, welche die vereinfachte Steuerabrechnung mit
Saldo-Steuersätzen benützen, können halbjährlich abrechnen.
Steuerpflichtigen mit hohen Vorsteuerüberschüssen kann die monatliche
Abrechnung gewährleistet werden. Die Steuer auf den Importen wird
laufend erhoben, wobei für den überwiegenden Teil eine Zahlungsfrist von
60 Tagen eingeräumt wird.
. Tabaksteuer
Monatliche Abrechnung.
. Schwerverkehrsabgabe
 - Auf inländischen Motorfahrzeugen: Fälligkeitstermin ist der 1.
Januar. Zahlungsfrist und Zahlungsweise richten sich nach den kantonalen
Bestimmungen über die Erhebung der Verkehrssteuern. Die Kantone liefern
die Einnahmen monatlich jeweils bis Ende des folgenden Monats ab.
 - Auf ausländischen Motorfahrzeugen: Laufende Erhebung und mo-natliche
Abrechnung durch die Zollämter.
. Nationalstrassenabgabe
 - Im Inland: Die Kantone liefern die Einnahmen monatlich jeweils bis
Ende des folgenden Monats ab.
 - An der Grenze: Laufende Erhebung und monatliche Abrechnung durch die
Zollämter.
 - Im Ausland: Die mit dem Verkauf der Vignette im Ausland betrauten
Organisationen liefern die Einnahmen monatlich jeweils bis spätestens am
10. des übernächsten Monats ab.
. Zölle
 Laufende Erhebung und monatliche Abrechnung.
. Landwirtschaftliche Abgaben
 Jährliche Abrechnung zusammen mit der Milchrechnung.
. Lenkungsabgaben Umweltschutz
 Laufende Erhebung und monatliche Abrechnung.

Von den Quartalszahlen kann aus folgenden Gründen nur bedingt auf das
mutmassliche Jahresergeb-nis geschlossen werden:
- Wegen der verschiedenen Deklarations- und Fälligkeitstermine für die
einzelnen Fiskalabgaben verteilen sich die Einnahmen nicht gleichmässig
auf die Quartale.
- Hochrechnungen aufgrund der Quartalsanteile des Vorjahres am
Gesamtergebnis sind nicht zulässig, weil zufolge der Ausgestaltung des
Steuersystems bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer
gerade und ungerade Jahre nicht miteinander vergleichbar sind.
- Auch Hochrechnungen aufgrund mehrjähriger Quartalsdurchschnitte am
Gesamtergebnis dürfen nicht unbesehen verwendet werden, weil wichtige
Bestimmungsgründe der Einnahmen (z.B. Zinssätze, Teuerung, Dollarkurs
usw.) im laufenden Jahr stark vom Mehrjahresdurchschnitt abweichen
können.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

28.4.2000