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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Schweiz und Italien arbeiten bei der Bekämpfung der Kriminalität enger zusammen

Die Schweiz und Italien arbeiten bei der Bekämpfung der Kriminalität enger
zusammen

Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden tritt am 1.
Mai 2000 in Kraft

Die Schweiz und Italien werden künftig bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration enger
zusammenarbeiten. Am 1. Mai 2000 tritt das Abkommen über die Zusammenarbeit
der Polizei- und Zollbehörden in Kraft. Das Abkommen sieht namentlich eine
direkte Kooperation zwischen den Verbindungsbüros in den Grenzgebieten vor.

Die Verbindungsbüros in den Grenzgebieten koordinieren ihre Tätigkeit und
tauschen sämtliche nützlichen Informationen im Polizei- und Zollbereich aus.
Sie analysieren die Sicherheitslage und erarbeiten gemeinsame Strategien.
Sie befassen sich auch - gestützt auf das ebenfalls am 1. Mai 2000 in Kraft
tretende bilaterale Rückübernahmeabkommen - mit der Vorbereitung und
Durchführung der Uebergabe von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

Die schweizerischen und italienischen Zentralbehörden können für eine
befristete oder unbefristete Zeit Beamte in die Verbindungsbüros beider
Vertragsparteien detachieren. Die entsandten Beamten sind beratend und
unterstützend tätig, können aber nicht selbständig polizeiliche Massnahmen
(z.B. Verhaftungen) durchführen.

Gemeinsames Zentrum geplant

Zur Ausdehnung der Zusammenarbeit sieht das Abkommen die Schaffung von
gemeinsamen Kooperationszentren der Polizei- und Zollbehörden vor. Zurzeit
laufen Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung, welche die rechtlichen
Grundlagen eines solchen Zentrums sowie dessen Standort festlegen wird.

Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten ähnliche bilaterale Abkommen
abgeschlossen. Im kommenden Herbst wird voraussichtlich als nächstes das
Abkommen mit Frankreich in Kraft treten. Später werden die Abkommen mit
Deutschland und Oesterreich folgen. Mit diesen Abkommen will die Schweiz
verhindern, als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu einer Drehscheibe
für die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration zu
werden.

Bern, 28. April 2000

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 322 77 88