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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften tritt in Kraft

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (GRKG) auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt und die Ausführungsmassnahmen verabschiedet. Dieses während zehn Jahren gültige Gesetz sieht Steuererleichterungen für jene Risikokapitalgesellschaften (RKG) und privaten Investoren vor, die in neue, unabhängige Schweizer Unternehmen investieren.

Um in den Genuss solcher Steuererleichterungen kommen zu können, müssen die Investitionsgesellschaften ebenso wie die Projekte von Privatanlegern vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) anerkannt werden. Das EVD hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) mit der Prüfung der Gesuche betraut. Weiterführende Informationen werden auf der Internetseite der seco-Task Force KMU unter http://www.kmuinfo.ch veröffentlicht.

Die anerkannten RKG werden von der eidgenössischen Emissionsabgabe befreit; die Schwelle für den Abzug von Beteiligungen wird von 20 auf 5 Prozent gesenkt. Somit werden Kapitalgewinne der RKG mit geringen Beteiligungen ebenfalls nicht besteuert. Um vom EVD anerkannt zu werden, müssen die RKG nachweisen, dass sie mindestens 50 Prozent ihrer Mittel in Schweizer Unternehmen investiert haben, die weniger als fünf Jahre alt und unabhängig sind, oder dass sie solche Investitionen tätigen werden.

Privatinvestoren, auch «Business Angels» genannt, geniessen einen Steueraufschub bei der direkten Bundessteuer, wenn sie neuen Unternehmen nachrangige Darlehen gewähren. Der Steuerabzug ist auf 50 Prozent des Darlehens und auf höchstens 500 000 Franken begrenzt. Bei Verlust des Darlehens wird der Abzug endgültig. Diese Erleichterungen gelten nur für die direkte Bundessteuer. Eine Motion, welche gleiche Erleichterungen auf Kantonsebene fordert, ist derzeit hängig. Wegen des Wechsels bei der Steuerberechnung werden die Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer in den meisten Kantonen erst ab 2001 wirksam.

Bern, 28. April 2000

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information

Auskünfte: Philippe Jeanneret, seco, Task Force KMU, Bundesgasse 8, 3003 Bern, Tel. 031/322 29 61