Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

CITES - Konferenz in Nairobi: Schweizer Delegation zufrieden

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.4.2000

CITES - Konferenz in Nairobi: Schweizer Delegation zufrieden

Die Schweizer Delegation ist mit dem Ergebnis der
CITES-Vertragsstaatenkonferenz, welche vom 10.-20. April in Nairobi
stattfand, zufrieden: 11 ihrer 13 Anträge zur Änderung der Anhänge des
Übereinkommens sind angenommen worden. Dr. Thomas Althaus vom
Bundesamt für Veterinärwesen wurde zum Alternate Regional
Representative für Europa ins Tier-Komitee von CITES gewählt, und Herr
Dieter Supthut, ehemals Direktor der Städtischen Sukkulentensammlung
Zürich zum Alternate Regional Representative für Europa ins
Pflanzenkomitee.
Die Tatsache, dass sich die afrikanischen Länder hinsichtlich des
Elefanten zu einem Kompromissvorschlag durchringen konnten, wird von
der Schweizer Delegation als äusserst positiv bewertet. Ebenso ist die
Delegation erfreut darüber, dass eine grössere Zahl von Ländern als
bis anhin versucht, sich bei der Beurteilung von Anträgen an
objektiven Kriterien zu orientieren. Bedauert wird, dass sich im
Zusammenhang mit Walen eine eher aggressive Diskussions(un)kultur zu
entwickeln scheint, welche den Zielen einer solchen Konferenz nicht
förderlich ist.

Erfolgreiche Schweizer Anträge
Die Mehrzahl der 13 Anträge der Schweiz zur Änderung der Listen der
geschützten Tier- und Pflanzenarten wurden auf Ersuchen des
CITES-Pflanzenkomitees gestellt. Ein Antrag wurde nach Rücksprache mit
dem Pflanzenkomitee und dem Ursprungsland zurückgezogen, ein weiterer
Antrag erreichte die notwendige Zweidrittelsmehrheit nicht. Alle
anderen Anträge wurden angenommen, einer davon mit 67:25 Stimmen, die
anderen zehn per Konsens.

Afrikanischer Elefant
In der Frage des Elfenbeinhandels konnte ein Kompromiss gefunden
werden. Kenya und Indien zogen ihren Antrag zurück, alle Elefanten in
den am strengsten geschützten Anhang I des CITES-Übereinkommens
hochzustufen. Die Südafrikanische Elefanten-Population wird von Anhang
I nach II herabgestuft und die Populationen von Namibia, Botswana und
Simbabwe bleiben in Anhang II - doch gleichzeitig wird die
Handelsquote für Elfenbein auf Null gesetzt. Damit bleibt der Handel
mit Elfenbein vorläufig verboten, könnte jedoch in Zukunft durch die
Gewährung einer Handelsquote ermöglicht werden, sobald zuverlässige
Kontrollmechanismen aufgebaut sind.

Wale
Die Anträge Japans und Norwegens zur Herabstufung einiger Grauwal- und
Zwergwal-Populationen von Anhang I in Anhang II wurden abgelehnt.
Damit werden diese Arten weiterhin in Anhang I aufgeführt und dürfen
international nicht gehandelt werden. Zum ersten mal wurde in der
Waldiskussion die Frage der Konkurrenzsituation zwischen Walen und
Fischerei zur Sprache gebracht: Wale konsumieren 3-5 mal mehr Fische
und andere Meerestiere als alle Fischer der Welt - allerdings eignen
sich längst nicht alle Beutetiere der Wale für den menschlichen
Verzehr.

Meeresschildkröten
Kuba hatte zwei Anträge gestellt, um Panzer der Echten
Karettschildkröte nach Japan exportieren zu können. Mit dem Erlös
wollte man die eigenen Anstrengungen zum Schutz der Schildkröten
finanzieren. Doch obwohl das CITES-Sekretariat und einige
Umweltorganisationen die Anträge unterstützten, kamen sie nicht durch.
Der Handel mit dem Schildpatt der Echten Karettschildkröte bleibt
daher weiterhin strikt verboten.

Haie
Die USA hatte den Antrag gestellt, den Walhai in Anhang II des
CITES-Abkommens aufzunehmen. Grossbritannien wollte den Riesenhai
ebenfalls in Anhang II aufnehmen, Australien den Weissen Hai in Anhang
I. Doch alle Hai-Anträge wurden abgelehnt. Es setzte sich die Meinung
durch, dass das CITES-Abkommen nicht das richtige Instrument für den
Haischutz darstellt, weil es ja nur den Handel mit bedrohten Arten
regelt und nicht den Fang. Wichtige Gefahrenquellen für den Hai wie
etwa die Sportfischerei oder der zufällige Fang von Haien als Beifang
in Fischernetzen könnten durch eine Aufnahme der Haie in einen
CITES-Anhang nicht beseitigt werden.

Viele unbeachtete, aber nicht unwichtige Entscheidungen
In den Medien gaben vor allem die CITES-Entscheide zu den Elefanten,
Walen, Schildkröten und Haien zu reden. Doch daneben wurde eine
Vielzahl von anderen, weniger auffälligen Tier- und Pflanzenarten
behandelt. Insgesamt hatte sich die CITES-Konferenz mit 62 Anträgen zu
beschäftigen; davon wurden 18 noch vor der Abstimmung zurückgezogen,
14 abgelehnt und 30 angenommen. Bei allen diesen Anträgen galt es zu
berücksichtigen, dass der CITES-Vertrag die Tiere und Pflanzen in
ihren Herkunftsländern nicht direkt zu schützen vermag, sondern
lediglich indirekt durch Kontrolle und Regelung des internationalen
Handels wirkt.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Erläuterungen:
CITES:	Convention on International Trade in Endangered Species. CITES
regelt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und wurde
bisher von 148 Vertragsstaaten unterzeichnet. Das Originaldokument des
CITES-Übereinkommens ist in der Schweiz deponiert. Als Depositarstaat
sitzt die Schweiz im ständigen Ausschuss von CITES. Zudem hat das
internationale CITES-Sekretariat seinen Sitz in der Schweiz.
CITES-Anhänge:	Listen, in welchen rund 4'000 Tier- und 30'000
Pflanzenarten namentlich aufgeführt und gemäss dem Grad ihrer
Gefährdung durch den internationalen Handel in drei Klassen eingeteilt
sind (Anhang I, II und III). Ein absolutes Handelsverbot gilt für die
Arten des Anhang I.

Auskünfte:
Dr. Peter Dollinger, BVET, Delegationsleiter, Tel.: 031 323 85
03
Dr. Thomas Althaus, BVET, Stv. Delegationsleiter, Tel. 031 323 85 08