Umsetzung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen durch Bund und Kantone abgeschlossen
Konkordat in allen Kantonen in Kraft
Mit dem Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen haben alle Kantone die Verpflichtungen der Schweiz aus dem WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen umgesetzt. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts erreicht.
Dieses Abkommen setzt die internationalen Verpflichtungen im öffentlichen Beschaffungswesen um, welche die Schweiz 1994 im Rahmen der WTO übernommen hat. Übereinstimmend mit der Kompetenzregelung der Bundesverfassung bringen Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens jeweils autonom mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz in Einklang. Die Kantone haben sich für eine Vereinbarung auf interkantonaler Ebene entschieden. Damit gilt in allen Kantonen dieselbe Rahmenordnung für das öffentliche Beschaffungswesen. Über die Umsetzung des WTO-Abkommens hinaus soll das Konkordat die Gleichbehandlung schweizerischer Anbieter gewährleisten. Ferner schafft es die Grundlage für die Umsetzung des sektoriellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU im öffentlichen Beschaffungswesen. Damit sind die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des bilateralen Abkommens in den Kantonen auch formell erfüllt.
Bund und Kantone verfügen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
über getrennte Zuständigkeiten. Daher wurde eine gemeinsame,
aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Kommission Beschaffungswesen
Bund-Kantone (KBBK) eingerichtet, welche die Einhaltung der internationalen
Verpflichtungen der Schweiz überwacht. Sie wurde von Bundesrat und
der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) geschaffen und steht unter der
Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Diese Kommission
soll die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz auf
Bundes- und Kantonsebene koordinieren und die Entwicklung des Beschaffungsrechts
in der Schweiz harmonisieren. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bund
und Kantonen im Rahmen dieser Kommission hat sich bewährt. Auch die
Funktion der neu zu errichtenden Überwachungskommission, die im sektoriellen
Abkommen mit der EU vorgesehen ist, wird von der KBBK übernommen werden.
Trotz fortgeschrittener Harmonisierung des Beschaffungsrechts verbleiben
Unterschiede zwischen den Regelungen des Bundes und der Kantone. Im Rahmen
dieser Kommission wird deshalb die partnerschaftliche Koordination des
Beschaffungsrechts fortgeführt.
Bern, 25. April 2000
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte: Auskünfte: Remo Arpagaus, Sekretariat KBBK, 031/
322 22 93