Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

PRESSEMITTEILUNG

Umsetzung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen durch Bund und Kantone abgeschlossen

Konkordat in allen Kantonen in Kraft

Mit dem Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen haben alle Kantone die Verpflichtungen der Schweiz aus dem WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen umgesetzt. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts erreicht.

Dieses Abkommen setzt die internationalen Verpflichtungen im öffentlichen Beschaffungswesen um, welche die Schweiz 1994 im Rahmen der WTO übernommen hat. Übereinstimmend mit der Kompetenzregelung der Bundesverfassung bringen Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens jeweils autonom mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz in Einklang. Die Kantone haben sich für eine Vereinbarung auf interkantonaler Ebene entschieden. Damit gilt in allen Kantonen dieselbe Rahmenordnung für das öffentliche Beschaffungswesen. Über die Umsetzung des WTO-Abkommens hinaus soll das Konkordat die Gleichbehandlung schweizerischer Anbieter gewährleisten. Ferner schafft es die Grundlage für die Umsetzung des sektoriellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU im öffentlichen Beschaffungswesen. Damit sind die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des bilateralen Abkommens in den Kantonen  auch formell erfüllt.

Bund und Kantone verfügen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens über getrennte Zuständigkeiten. Daher wurde eine gemeinsame, aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) eingerichtet, welche die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz überwacht. Sie wurde von Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) geschaffen und steht unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Diese Kommission soll die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene koordinieren und die Entwicklung des Beschaffungsrechts in der Schweiz harmonisieren. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Rahmen dieser Kommission hat sich bewährt. Auch die Funktion der neu zu errichtenden Überwachungskommission, die im sektoriellen Abkommen mit der EU vorgesehen ist, wird von der KBBK übernommen werden. Trotz fortgeschrittener Harmonisierung des Beschaffungsrechts verbleiben Unterschiede zwischen den Regelungen des Bundes und der Kantone. Im Rahmen dieser Kommission wird deshalb die partnerschaftliche Koordination des Beschaffungsrechts fortgeführt.
 

Bern, 25. April 2000

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information

Auskünfte: Auskünfte: Remo Arpagaus, Sekretariat KBBK, 031/ 322 22 93