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Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN        Bern, 20. April 2000

Pressemitteilung

Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Die Schweiz nimmt an der Konferenz zur Überprüfung des Vertrages über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen ("Atomsperrvertrag") teil, die vom 24. April
bis zum 19. Mai 2000 in New York stattfindet. Die Schweizer Delegation wird
geleitet von Botschafter Jenö Staehelin, Ständiger Beobachter bei den
Vereinten Nationen in New York. Sie umfasst Vertreter des EDA, des VBS und
des EVED.
Die diesjährige Konferenz muss, wie seit 1975 alle fünf Jahre, die
Wirkungsweise des Vertrages überprüfen. Sie wird zusätzlich erörtern,
inwieweit die 1995 im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung gefassten
weiteren Beschlüsse umgesetzt wurden. Es wurden damals „Prinzipien und Ziele
für nukleare Nonproliferation und Abrüstung“ sowie eine Nahost-Resolution
verabschiedet und Mechanismen zur Verstärkung des Überprüfungsprozesses
beschlossen.
Der Atomsperrvertrag wurde 1968 zur Unterzeichnung eröffnet. Er ist 1970 für
zunächst 25 Jahre in Kraft getreten. 1995 wurde der Vertrag auf unbegrenzte
Zeit verlängert. Mit Ausnahme Indiens, Israels, Kubas und Pakistans sind ihm
alle Staaten beigetreten. Die Schweiz hat den Atomsperrvertrag 1977
ratifiziert. Der Vertrag verpflichtet die Kernwaffen besitzenden Staaten
u.a. dazu, Verhandlungen zu führen über wirksame Massnahmen zur Beendigung
des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung. Die übrigen
Mitgliedstaaten haben sich dagegen verplichtet, auf Kernwaffen zu verzichten
und sämtliche Nuklearanlagen den Kontrollen der Internationalen
Atomenergieagentur zu unterstellen. Alle Staaten haben ein Recht auf
friedliche Nutzung der Kernenergie.