Keine Tarifanpassung der Post auf 1. Juli 2000
MEDIENMITTEILUNG
Keine Tarifanpassung der Post auf 1. Juli 2000
Die Preise der Post im Brief- und Paketbereich werden nicht auf den 1. Juli
angepasst. Den Tarifentscheid fällt das UVEK erst, wenn die Auswirkungen
der gesetzlich vorgeschriebenen Unterstellung von bestimmten Leistungen im
Monopolbereich unter die Mehrwertsteuer (MWST) abgeklärt sind. Gestützt
auf die entsprechende Überprüfung wird das UVEK im Sommer über die Anträge
der Post beschliessen. Mit diesem koordinierten Vorgehen kann verhindert
werden, dass in kurzen Abständen zwei Tarifentscheide getroffen werden
müssen. Als nächster Termin für eine Inkraftsetzung allfälliger
Preisanpassungen steht der 1.1.2001 im Vordergrund.
Die Post hatte im vergangenen Januar ihre Tarifanträge gestellt. Sie
bestehen im wesentlichen aus einer abgestuften Verteuerung der Briefe
sowie einer Anpassung der Paketpreise auf den 1. Juli. Abschliessend
zuständig für die Genehmigung der Tarife im Monopolbereich ist das UVEK.
Es holt jeweils auch eine Empfehlung des Preisüberwachers ein.
In den kommenden Monaten werden die Auswirkungen der auf den 1.1.2001
beschlossenen Unterstellung von bestimmten Postleistungen unter die MWST
abgeklärt. Im Sommer entscheidet das UVEK, ob und in welchem Umfang die
Tarife angepasst werden. Vorbehalten bleiben die Preise der
internationalen Briefpost, die aufgrund höherer Vergütungen an die
Postunternehmen der Bestimmungsländer auf den 1. Juli 2000 angehoben
werden müssen. In diesem Bereich befindet sich die Post im freien
Wettbewerb. Für diese Tarife ist sie abschliessend zuständig.
Bern, 20. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst