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Keine Tarifanpassung der Post auf 1. Juli 2000

MEDIENMITTEILUNG

Keine Tarifanpassung der Post auf 1. Juli 2000

Die Preise der Post im Brief- und Paketbereich werden nicht auf den 1. Juli
 angepasst. Den Tarifentscheid fällt das UVEK erst, wenn die Auswirkungen
 der gesetzlich vorgeschriebenen Unterstellung von bestimmten Leistungen im
 Monopolbereich unter die Mehrwertsteuer (MWST) abgeklärt sind. Gestützt
 auf die entsprechende Überprüfung wird das UVEK im Sommer über die Anträge
 der Post beschliessen. Mit diesem koordinierten Vorgehen kann verhindert
 werden, dass in kurzen Abständen zwei Tarifentscheide getroffen werden
 müssen. Als nächster Termin für eine Inkraftsetzung allfälliger
 Preisanpassungen steht der 1.1.2001 im Vordergrund.

Die Post hatte im vergangenen Januar ihre Tarifanträge gestellt. Sie
 bestehen im wesentlichen aus einer abgestuften Verteuerung der Briefe
 sowie einer Anpassung der Paketpreise auf den 1. Juli. Abschliessend
 zuständig für die Genehmigung der Tarife im Monopolbereich ist das UVEK.
 Es holt jeweils auch eine Empfehlung des Preisüberwachers ein.

In den kommenden Monaten werden die Auswirkungen der auf den 1.1.2001
 beschlossenen Unterstellung von bestimmten Postleistungen unter die MWST
 abgeklärt. Im Sommer entscheidet das UVEK, ob und in welchem Umfang die
 Tarife angepasst werden. Vorbehalten bleiben die Preise der
 internationalen Briefpost, die aufgrund höherer Vergütungen an die
 Postunternehmen der Bestimmungsländer auf den 1. Juli 2000 angehoben
 werden müssen. In diesem Bereich befindet sich die Post im freien
 Wettbewerb. Für diese Tarife ist sie abschliessend zuständig.

Bern, 20. April 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst