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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Integrationsverordnung in der Vernehmlassung

Integrationsverordnung in der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Integrationsverordnung in die
Vernehmlassung zu schicken. Die Verordnung regelt die Finanzhilfe des Bundes
und sieht vor allem folgende Integrationsziele vor:

- Die Vertrautheit  der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und
gesellschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz ist zu fördern.
- Das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und
Verhaltensweisen ist zu erleichtern.
- Es gilt, günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit
und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.

Regelung der Finanzhilfen des Bundes für die Integration

Der zentrale Teil des Verordnungsentwurfs regelt die Finanzhilfe des Bundes
für die Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer.  Artikel
25a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer (ANAG) legt fest, dass kein Anspruch auf Bundesbeiträge besteht
und dass diese in der Regel nur gewährt werden, wenn sich Kantone, Gemeinden
oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen.

Der Entwurf führt die wichtigsten Bereiche auf, in denen der Bund Beiträge
leisten wird. Sie entsprechen grundsätzlich den Vorschlägen im
Integrationsbericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA).
Vorgesehen sind vor allem der Erwerb von Sprachkenntnissen, die Information
und Kommunikation, die schulische und berufliche Bildung von jungen
Ausländerinnen und Ausländern, die Weiterbildung von Erwachsenen, die
Unterstützung von Ausländerdiensten sowie die Aus- und Weiterbildung von
Mediatoren.

Brückenfunktion der EKA

Die Integrationsverordnung definiert als zentrale Aufgaben der EKA die
Verbesserung der Information für und über die Ausländerinnen und Ausländer.
Hervorgehoben wird auch ihre  Mittlerfunktion zwischen den zuständigen
Organisationen und den Bundesbehörden. Die EKA ist eine
ausserparlamentarische Kommission und behält ihre unabhängige Stellung auch
gegenüber dem Bundesamt für Ausländerfragen. Dem BFA wird lediglich das
Kommissionssekretariat eingefügt.

Förderung der Integration

Eines der Ziele der schweizerischen Ausländerpolitik ist die Schaffung
günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung der in der Schweiz
wohnenden und arbeitenden Ausländerinnen und Ausländer. Der Bundesrat hat
diesen Grundsatz in seinem Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vom
15. Mai 1991 bestätigt. Er hat dabei seine Bereitschaft unterstrichen, weit
stärker als bisher Massnahmen zur Förderung der Integration zu ergreifen,
und zwar auf allen Stufen des Staatswesens. Angesichts ihrer zunehmenden
Bedeutung wurde die Förderung der sozialen Integration der Ausländerinnen
und Ausländer als wichtiges Ziel bereits in die Legislaturplanung 1995 -
1999 des Bundesrates aufgenommen. Auch bei der bevorstehenden Totalrevision
des ANAG kommt der Integration ein wichtiger Stellenwert zu.

Bern, 19. April 2000

Weitere Auskünfte:
Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031-325 90 32