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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Für mehr Öffentlichkeit in der öffentlichen Verwaltung

Für mehr Öffentlichkeit in der öffentlichen Verwaltung

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsvorlage zu einem
Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung
("Öffentlichkeitsprinzip") verabschiedet. Die Kantone, politischen Parteien
und  interessierten Kreise haben Gelegenheit, sich bis zum 11. August 2000
dazu zu äussern.

Der in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf bezweckt, der
Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erleichtern und dadurch
die Transparenz der Verwaltung zu fördern. Jeder Person soll ein sogenanntes
"Recht auf Zugang" zustehen, d. h. sie kann verlangen, dass ihr Einsicht in
amtliche Dokumente oder Auskunft über solche Dokumente gewährt wird. Damit
soll für die Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip mit
Geheimhaltungsvorbehalt eingeführt werden.

"Recht auf Zugang" mit Einschränkungen

Dieses "Recht auf Zugang" besteht nicht unbeschränkt, sondern kann, wenn
überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen,
eingeschränkt, zeitlich aufgeschoben oder ganz verweigert werden.
Überwiegende öffentliche Interessen bestehen beispielsweise dann, wenn die
freie Meinungs- und Wil-lensbildung einer Behörde durch eine vorzeitige
Bekanntgabe amtlicher Dokumente beeinträchtigt würde oder wenn dadurch die
innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet würde. Überwiegende
private Interessen liegen beispielsweise dann vor, wenn die Privatsphäre
wesentlich beeinträchtigt bzw. ein Berufs-, Geschäfts- oder
Fabrikationsgeheimnis offenbart würde.

Der Gesetzesentwurf sieht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein
einfaches, rasches und in der Regel kostenloses Verfahren vor. Wird der
Zugang nicht im verlangten Umfang gewährt, kann sich die Gesuch stellende
Person an eine Schlichtungsstelle wenden. Kommt keine Einigung zustande,
steht das ordentliche Verfahren - Erlass einer Verfügung, allenfalls mit
anschliessendem Beschwerdeverfahren - offen.

Bern, 19. April 2000

Weitere Auskünfte:

Bundesamt für Justiz, Luzius Mader, 031-322 41 02
Prisca Grossenbacher-Frei: 031-322 47 59