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Vitaminkartell: Auch in der Schweiz verboten

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.4.2000

Vitaminkartell: Auch in der Schweiz verboten

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass das weltweite
Vitaminkartell von Hoffmann-La-Roche, Rhône-Poulenc und BASF den
Wettbewerb in der Schweiz beseitigt hat. Die Unternehmen haben die
Beteiligung am Kartell zugegeben und zugesichert, keine entsprechenden
Abreden mehr zu treffen.

Mit Entscheid vom 17. April 2000 hat die Weko festgestellt, dass das
von den amerikanischen Wettbewerbsbehörden aufgedeckte weltweite
Vitaminkartell von Hoffmann-La-Roche, BASF und Rhône-Poulenc auch in
der Schweiz negative Auswirkungen hatte. Dieser Entscheid beendet die
Untersuchung, welche am 21. Juni 1999 eröffnet wurde. Im Kartell
wurden Preise und Mengen festgelegt sowie die Vitaminmärkte
aufgeteilt. Das Kartell war vom Januar 1990 bis Februar 2000 wirksam.

In einer von den Unternehmen unterzeichneten "Erklärung", welche
Bestandteil des Entscheides ist, bestätigen die Unternehmen ihre
Beteiligung am Vitamin-kartell und sichern zu, keine entsprechenden
Abreden mehr zu treffen.

Anders als das europäische und das amerikanische Wettbewerbsrecht
erlaubt das schweizerische Kartellgesetz keine direkte Sanktionierung
von Wettbewerbsbeschrän-kungen. Die Weko kann daher Kartellmitglieder
nicht büssen, sondern lediglich feststellen, dass das Kartell auch in
der Schweiz existiert hat. Allerdings kann die Weko die Parteien im
Wiederholungsfall sanktionieren.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartament hat eine Expertenkommission
beauftragt, eine Revision des Kartellgesetzes mit dem Ziel der
Aufnahme direkter Sanktionen vorzubereiten.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Tel. 031 631 89 74,Tel. 079 667 90 15