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Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)

Pressemitteilung   19. April 2000

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) - Aufnahme
und Inkraftsetzung der 12. Serie; Änderung der Verordnung

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung vom 9. September 1981 über
das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
gutgeheissen. Mit der Verordnungsänderung wird eine weitere Serie der
Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen. Es betrifft
dies neu erfasste Ortsbilder in den Kantonen Freiburg, Zug und Ergänzungen
im Kanton Wallis:
- Canton de Fribourg/Kanton Freiburg: 2e partie/2. Teil (Districts/Bezirke
de La Gruyère, de La Sarine, du Lac/Seebezirk et de La Veveyse)
- Kanton Zug: Ganzer Kanton
- Canton du Valais/Kanton Wallis: Complément/Ergänzungen
Gegenstand des Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale
Bedeu-tung zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen
der Schweiz und dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und
Pflichten aufgrund der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Das im Auftrag
des Eidg. Departements des Innern erstellte Inventar stützt sich auf das
Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz, welches vom
Bund verlangt, dass bei Erfüllung einer Bundesaufgabe Landschafts- und
Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont
und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten
bleiben.
Unter einer Bundesaufgabe versteht man die Planung, Errichtung und
Veränderung bundeseigener Bauten und Anlagen, die Erteilung von Konzessionen
und Bewilli-gungen durch den Bund sowie die Gewährung von Bundesbeiträgen an
Kantone, Gemeinden und Private.
Nachdem die betroffenen Kantone und die interessierten Bundesstellen
angehört worden sind, wird die vorliegende 12. Serie auf den  1. Juni 2000
in Kraft gesetzt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Anhang: 12. Serie der Liste der schützenswerten Ortsbilder von nationaler
Bedeutung
Auskunft: Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt
für Kultur, Tel. 031/322'80'59