Das Ablagerungsverbot setzt sich durch
MEDIENMITTEILUNG
Das Ablagerungsverbot setzt sich durch
Seit dem 1. Januar 2000 dürfen brennbare Abfälle nicht mehr auf Deponien
abgelagert werden. Die Kehrichtverbrennungsanlagen müssen darum jedes Jahr
600'000 Tonnen zusätzlich verbrennen. Weil gleichzeitig auch die
Abfallmengen wieder steigen, gibt es Kapazitätsengpässe. Das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat Übergangsmassnahmen eingeleitet
bis wieder genügend Kapazität zur Verfügung steht.
Seit dem 1. Januar 2000 gilt in der ganzen Schweiz ein Ablagerungsverbot
für brennbare Abfälle. Das bedeutet, dass 600'000 Tonnen Abfall, die
bisher unbehandelt auf Deponien abgelagert wurden, in
Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden müssen. Das
Ablagerungsverbot wurde im Jahr 1996 vom Bundesrat erlassen (Technische
Verordnung über Abfälle).
Kantone setzen auf Verbrennung
Die grosse Mehrheit der Kantone entsorgt ihre Abfälle bereits seit Jahren
in Kehrichtverbrennungsanlagen. Konsequenzen hat das Ablagerungsverbot für
jene Regionen, die ihre Abfälle bisher abgelagert haben. Der Kanton Jura
zum Beispiel hat schon frühzeitig Verbrennungskapazitäten im
neuenburgischen La Chaux-de-Fonds gesichert. Das Berner Oberland verbrennt
seine Abfälle ebenfalls in ausserkantonalen KVA. Der Kanton Waadt
transportiert einen Teil seiner Abfälle vorübergehend bis in die KVA
Weinfelden. Einen anderen Weg beschreitet der Kanton Freiburg, der zur
Zeit eine neue KVA baut. Dort werden brennbare Abfälle in Ballen gepresst
und zwischengelagert, bis sie in der neuen Anlage verbrannt werden können.
Einige Kantone setzen das Ablagerungsverbot noch nicht durch. Ob- und
Nidwalden sowie das Tessin deponieren ihre brennbaren Abfälle weiterhin.
Dagegen hat der Bund Beschwerde eingereicht. Die Entscheide stehen noch
aus.
Im Kanton Graubünden deponieren einzelne Regionen noch Abfälle. Das BUWAL
verlangt, dass diese Abfälle vorläufig zwischengelagert werden. Im
September 2000, wenn die neue Ofenlinie der KVA Niederurnen in Betrieb
genommen wird, können sie verbrannt werden.
Insgesamt werden seit dem 1. Januar über 90 Prozent der brennbaren Abfälle
verbrannt.
Abfallmengen steigen - Verbrennungskapazität wird knapp
Bis Mitte der 90er Jahre nahmen die Abfallmengen ab. Seit 1997 steigen sie
aber wieder stark an. Allein im Jahr 1999 nahm die Menge brennbarer
Abfälle um 5 Prozent auf über 3 Millionen Tonnen zu. Dies ergab eine
Umfrage des BUWAL. Innert drei Jahren stieg die Abfallmenge um 300'000
Tonnen an. Dies entspricht der Kapazität von drei
Kehrichtverbrennungsanlagen.
Die Zunahme der Abfälle wird auf die bessere Konjunkturlage zurückgeführt.
Wenn mehr Güter produziert und konsumiert werden, entsteht auch mehr
Abfall. Auch für das laufende Jahr wird eine Zunahme erwartet.
Übergangsmassnahmen
Unterhaltsarbeiten in verschiedenen KVA sowie die saisonal bedingte Zunahme
von Abfällen aus Bau und Gewerbe haben in den letzten Tagen zu ersten
Kapazitätsengpässen geführt. Obwohl in einigen Regionen noch Abfälle
abgelagert oder in Ballen zwischengelagert werden, sind die
Kehrichtverbrennungsanlagen überall voll ausgelastet. Im Sinne einer
Übergangsmassnahme werden Autoshredder-Abfälle nun in Deutschland
verbrannt. Abfallimporte wurden gestoppt, sofern es sich nicht um auf
längere Zeit abgeschlossene Verträge handelt. Der Verband der
Abfallanlagen-Betreiber VBSA hilft bei der Vermittlung von kurzfristig
frei werdenden Kapazitäten und koordiniert die Revisionsarbeiten.
Erste Entspannung frühestens 2001
Im Herbst 2000 wird die neue Ofenlinie der KVA Niederurnen mit einer
Kapazität von 50'000 Tonnen pro Jahr den Betrieb aufnehmen. Etwas
entspannen dürfte sich die Lage aber erst ab Mitte 2001 mit der neuen KVA
Freiburg (+88'000 Tonnen pro Jahr). Weil sich der Bedarf auch mit diesen
neuen Verbrennungskapazitäten nicht ganz abdecken lässt, drängt das BUWAL
darauf, dass die bisher durch politische Auflagen blockierte
Verbrennungskapazität der KVA Winterthur freigegeben wird.
Wegen des Ablagerungsverbots sind vorübergehend überregionale
Abfalltransporte erforderlich. Das BUWAL plant deshalb, längerfristig die
Standorte der Kehrichtverbrennungsanlagen besser auf die Regionen der
Schweiz zu verteilen. Wenn zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden,
können die KVA technisch optimaler betrieben werden als heute, was sich
auch betriebswirtschaft-lich auszahlt.
Angesichts der steigenden Abfallmengen gewinnen auch Massnahmen zur
Vermeidung und Verwertung von Abfällen wieder an Bedeutung. Mit einem
bedarfsnah ausgebauten Sammelstellen-Netz und finanziellen Anreizen zur
Separatsammlung (z.B. verursachergerechte Finanzierung) müssen Gemeinden
und Kantone versuchen, die Menge der brennbaren Abfälle mindestens zu
stabilisieren.
Bern, 14. April 2000
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
Marc Chardonnens, Sektionschef Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 56
Rolf Kettler, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 76.