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Das Ablagerungsverbot setzt sich durch

MEDIENMITTEILUNG

Das Ablagerungsverbot setzt sich durch

Seit dem 1. Januar 2000 dürfen brennbare Abfälle nicht mehr auf Deponien
 abgelagert werden. Die Kehrichtverbrennungsanlagen müssen darum jedes Jahr
 600'000 Tonnen zusätzlich verbrennen. Weil gleichzeitig auch die
 Abfallmengen wieder steigen, gibt es Kapazitätsengpässe. Das Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat Übergangsmassnahmen eingeleitet
 bis wieder genügend Kapazität zur Verfügung steht.

Seit dem 1. Januar 2000 gilt in der ganzen Schweiz ein Ablagerungsverbot
 für brennbare Abfälle. Das bedeutet, dass 600'000 Tonnen Abfall, die
 bisher unbehandelt auf Deponien abgelagert wurden, in
 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden müssen. Das
 Ablagerungsverbot wurde im Jahr 1996 vom Bundesrat erlassen (Technische
 Verordnung über Abfälle).

Kantone setzen auf Verbrennung

Die grosse Mehrheit der Kantone entsorgt ihre Abfälle bereits seit Jahren
 in Kehrichtverbrennungsanlagen. Konsequenzen hat das Ablagerungsverbot für
 jene Regionen, die ihre Abfälle bisher abgelagert haben. Der Kanton Jura
 zum Beispiel hat schon frühzeitig Verbrennungskapazitäten im
 neuenburgischen La Chaux-de-Fonds gesichert. Das Berner Oberland verbrennt
 seine Abfälle ebenfalls in ausserkantonalen KVA. Der Kanton Waadt
 transportiert einen Teil seiner Abfälle vorübergehend bis in die KVA
 Weinfelden. Einen anderen Weg beschreitet der Kanton Freiburg, der zur
 Zeit eine neue KVA baut. Dort werden brennbare Abfälle in Ballen gepresst
 und zwischengelagert, bis sie in der neuen Anlage verbrannt werden können.

Einige Kantone setzen das Ablagerungsverbot noch nicht durch. Ob- und
 Nidwalden sowie das Tessin deponieren ihre brennbaren Abfälle weiterhin.
 Dagegen hat der Bund Beschwerde eingereicht. Die Entscheide stehen noch
 aus.

Im Kanton Graubünden deponieren einzelne Regionen noch Abfälle. Das BUWAL
 verlangt, dass diese Abfälle vorläufig zwischengelagert werden. Im
 September 2000, wenn die neue Ofenlinie der KVA Niederurnen in Betrieb
 genommen wird, können sie verbrannt werden.

Insgesamt werden seit dem 1. Januar über 90 Prozent der brennbaren Abfälle
 verbrannt.

Abfallmengen steigen - Verbrennungskapazität wird knapp

Bis Mitte der 90er Jahre nahmen die Abfallmengen ab. Seit 1997 steigen sie
 aber wieder stark an. Allein im Jahr 1999 nahm die Menge brennbarer
 Abfälle um 5 Prozent auf über 3 Millionen Tonnen zu. Dies ergab eine
 Umfrage des BUWAL. Innert drei Jahren stieg die Abfallmenge um 300'000
 Tonnen an. Dies entspricht der Kapazität von drei
 Kehrichtverbrennungsanlagen.

Die Zunahme der Abfälle wird auf die bessere Konjunkturlage zurückgeführt.
 Wenn mehr Güter produziert und konsumiert werden, entsteht auch mehr
 Abfall. Auch für das laufende Jahr wird eine Zunahme erwartet.

Übergangsmassnahmen

Unterhaltsarbeiten in verschiedenen KVA sowie die saisonal bedingte Zunahme
 von Abfällen aus Bau und Gewerbe haben in den letzten Tagen zu ersten
 Kapazitätsengpässen geführt. Obwohl in einigen Regionen noch Abfälle
 abgelagert oder in Ballen zwischengelagert werden, sind die
 Kehrichtverbrennungsanlagen überall voll ausgelastet. Im Sinne einer
 Übergangsmassnahme werden Autoshredder-Abfälle nun in Deutschland
 verbrannt. Abfallimporte wurden gestoppt, sofern es sich nicht um auf
 längere Zeit abgeschlossene Verträge handelt. Der Verband der
 Abfallanlagen-Betreiber VBSA hilft bei der Vermittlung von kurzfristig
 frei werdenden Kapazitäten und koordiniert die Revisionsarbeiten.

Erste Entspannung frühestens 2001

Im Herbst 2000 wird die neue Ofenlinie der KVA Niederurnen mit einer
 Kapazität von 50'000 Tonnen pro Jahr den Betrieb aufnehmen. Etwas
 entspannen dürfte sich die Lage aber erst ab Mitte 2001 mit der neuen KVA
 Freiburg (+88'000 Tonnen pro Jahr). Weil sich der Bedarf auch mit diesen
 neuen Verbrennungskapazitäten nicht ganz abdecken lässt, drängt das BUWAL
 darauf, dass die bisher durch politische Auflagen blockierte
 Verbrennungskapazität der KVA Winterthur freigegeben wird.

Wegen des Ablagerungsverbots sind vorübergehend überregionale
 Abfalltransporte erforderlich. Das BUWAL plant deshalb, längerfristig die
 Standorte der Kehrichtverbrennungsanlagen besser auf die Regionen der
 Schweiz zu verteilen. Wenn zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden,
 können die KVA technisch optimaler betrieben werden als heute, was sich
 auch betriebswirtschaft-lich auszahlt.

Angesichts der steigenden Abfallmengen gewinnen auch Massnahmen zur
 Vermeidung und Verwertung von Abfällen wieder an Bedeutung. Mit einem
 bedarfsnah ausgebauten Sammelstellen-Netz und finanziellen Anreizen zur
 Separatsammlung (z.B. verursachergerechte Finanzierung) müssen Gemeinden
 und Kantone versuchen, die Menge der brennbaren Abfälle mindestens zu
 stabilisieren.

Bern, 14. April 2000

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst

Auskunft

Marc Chardonnens, Sektionschef Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald
 und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 56

Rolf Kettler, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 76.