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Europäisches Urteil zum Schweizer Atomgesetz bestätig

MEDIENMITTEILUNG

Europäisches Urteil zum Schweizer Atomgesetz bestätigt

In der Schweiz gibt es zurzeit keine Rekursmöglichkeit gegen die Erteilung
 von atomrechtlichen Bewilligungen durch den Bundesrat. Der Europäische
 Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt seine frühere Rechtsprechung,
 wonach dies nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
 verstösst.

Am 12. Dezember 1994 hatte der Bundesrat die Betriebsbewilligung für das
 Kernkraftwerk (KKW) Beznau II erteilt. Weil gegen die Erteilung von
 atomrechtlichen Betriebsbewilligungen kein Rechtsmittel ergriffen werden
 kann, erhoben mehrere von der Betriebsbewilligung für das KKW Beznau II
 betroffene Personen Beschwerde bei der Europäischen Kommission für
 Menschenrechte in Strassburg. Die Kommission stellte am 15. April 1998
 fest, dass die Betriebs-bewil-ligung für das KKW Beznau II EMRK-konform
 ist. Dieser Entscheid wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergezogen.
 Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof
 diese Rechtsprechung bestätigt.

Bereits am 26. August 1997 hatte der Europäische Gerichtshof eine
 entsprechende Beschwerde gegen die Betriebsbewilligung für das KKW
 Mühleberg abgewiesen. In beiden Fällen begründete der Gerichtshof sein
 Urteil damit, dass Artikel 6 EMRK, welcher den Zugang an ein Gericht
 garantiert, im Fall der umstrittenen Betriebsbewilligungen nicht zur
 Anwendung gelangt. Dies, weil zwischen dem Entscheid des Bundesrats und
 dem von den Betroffenen angerufenen Recht auf Schutz ihrer physischen
 Integrität kein genügend enger Zusammenhang besteht.

Im Vorentwurf der Totalrevision des Atomgesetzes, der bis Mitte Juni in der
 Vernehmlassung ist, schlägt der Bundesrat die Einführung einer
 gerichtlichen Beschwerdemöglichkeit bei atomrechtlichen Entscheiden vor.
Bern, 6. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 52