Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

CO2-Gesetz tritt in Kraft

MEDIENMITTEILUNG

CO2-Gesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat das CO2-Gesetz auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt. Es
 schreibt vor, dass die Schweiz ihren CO2-Ausstoss bis im Jahr 2010 auf 10
 Prozent unter das Niveau von 1990 senken muss. Diese Verpflichtung ist die
 Schweiz im Kyoto-Protokoll der Klimakonvention eingegangen. Das Ziel soll
 in erster Linie mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft und mit bereits
 beschlossenen Massnahmen erreicht werden. Genügen diese nicht, führt der
 Bundesrat eine CO2-Abgabe ein. Diese Lenkungsabgabe kann frühestens im
 Jahr 2004 erhoben werden.

Am 8. Oktober 1999 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die
 Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) verabschiedet. Die
 Referendumsfrist ist am 3. Februar 2000 unbenutzt abgelaufen.

Im Kyoto-Protokoll der Klimakonvention haben sich über 180 Länder
 verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen zu senken, weil eine vom Mensch
 verursachte Klimaerwärmung droht. Mit dem CO2-Gesetz setzt die Schweiz
 diese internationale Verpflichtung um. Sie verankert ihr Reduktionsziel im
 Gesetz und unterstreicht damit ihre Entschlossenheit, einen Beitrag zum
 globalen Klimaschutz zu leisten.

Vor allem freiwillige, beschlossene und geplante Massnahmen

Das Gesetz schreibt vor, dass der CO2-Ausstoss der Schweiz bis ins Jahr
 2010 gesamthaft um 10 Prozent unter den Stand von 1990 gesenkt werden
 muss. Die Emissionen aus Brennstoffen sollen um 15 Prozent und die aus
 Treibstoffen um 8 Prozent vermindert werden. Die Ziele sollen in erster
 Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch
 freiwillige Massnahmen erreicht werden. Nur wenn diese Massnahmen nicht
 ausreichen, tritt die CO2-Abgabe in Kraft.

Folgende Massnahmen sollen den CO2-Ausstoss reduzieren:

· Freiwillige Massnahmen: Wirtschaft und Private sollen aus eigener
 Initiative einen Beitrag leisten. Im Rahmen des Programms Energie 2000 und
 dessen Nach-folgeprogramm will das Bundesamt für Energie vor allem mit den
 Grossverbrauchern Vereinbarungen über die Begrenzung ihres
 Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen abschliessen. Wichtiger Partner
 ist dabei die Ende 1999 gegründete Energieagentur der Wirtschaft. Erste
 Arbeiten zu den Vereinbarungen sind bereits im Gange. Sind sie
 erfolgreich, werden die freiwilligen Massnahmen einen wichtigen Beitrag
 zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten.
· Bereits beschlossene und geplante Massnahmen des Bundes: Dazu gehören die
 leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (ab 1. Januar 2001 erhoben), das
 Energiegesetz (seit 1. Januar 1999 in Kraft) und die Energievorlagen, über
 welche das Volk voraussichtlich im September 2000 abstimmen wird.
· Subsidiäre CO2-Abgabe: Mit dem CO2-Gesetz wird der Bundesrat
 verpflichtet, frühestens ab dem Jahre 2004 eine CO2-Abgabe auf fossilen
 Brenn- und Treibstoffen einzuführen, wenn die Reduktionsziele mit anderen
 Massnahmen nicht erreicht werden können. Die Entwicklung der CO2
-Emissionen wird regelmässig evaluiert. Die Höhe der Abgabe wäre abhängig
 davon, wieweit man vom Reduktionsziel entfernt ist. Sie könnte entweder
 auf Brenn- oder auf Treibstoffen oder auf beiden erhoben werden. Der
 maximale Abgabesatz wurde im Gesetz auf 210 Franken pro Tonne CO2
 festgesetzt. Beim Benzin würde dies einer Preiserhöhung von maximal 50
 Rappen pro Liter entsprechen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würden
 vollumfänglich an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückfliessen.

Wichtige Volksabstimmung

Voraussichtlich im Herbst 2000 findet die Volksabstimmung über die
 Solarinitiative und über zwei Energievorlagen des Parlaments statt. Die
 Vorlagen des Parlaments sind Gegenvorschläge zur Solarinitiative und zur
 inzwischen zurückgezogenen Energie-/Umweltinitiative. Der Bundesrat
 unterstützt die beiden Vorlagen des Parlaments. Sie bieten grosse Chancen
 für die Wasserkraft sowie andere erneuerbare Energien wie Sonne und Holz
 Wasser und belohnen den verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Damit
 tragen sie wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele des CO2-Gesetzes
 bei und helfen mit, die Einführung einer CO2-Abgabe möglichst zu
 vermeiden.
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
· Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL), Tel. 031 322 93 01
· Thomas Stadler, Leiter Sektion Ökonomie und Technologie, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 31 322 93 30

Weitere Informationen:
Gesetzestext:
deutsch:	http://www.admin.ch/ch/d/ff/1999/8713.pdf
französisch:	http://www.admin.ch/ch/f/ff/1999/7911.pdf
italienisch:	http://www.admin.ch/ch/i/ff/1999/7533.pdf