Der Bund will die Sanierung der Altlasten vorantreiben
MEDIENMITTEILUNG
Der Bund will die Sanierung der Altlasten vorantreiben
Die Ablagerung von Abfällen im Inland und der Export ins Ausland wird ab
nächstem Jahr mit einer Abgabe belastet. Damit soll die Sanierung der
Altlasten vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende
Verordnung auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
Der Verursacher einer Altlast hat für deren Sanierung aufzukommen. Kann er
nicht mehr ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig, so muss der
Kanton die Sanierungskosten tragen. Der Bund übernimmt in diesen Fällen
und bei der Sanierung von Siedlungsabfall-Deponien 40 Prozent der Kosten.
Der Bund rechnet mit einem Aufwand von rund 30 Millionen Franken pro Jahr.
Der Bund will damit erreichen, dass die gefährlichen Altlasten möglichst
rasch saniert werden. Das Problem soll nicht wegen fehlender Finanzen auf
kommende Generationen verschoben werden. Die Verordnung fördert ausserdem
die umweltverträgliche, wirtschaftliche und dem Stand der Technik
entsprechende Sanierung von Altlasten. Zur Beurteilung von
Abgeltungsgesuchen kann das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) eine beratende Kommission aus Vertretern der Kantone und
Wirtschaft beiziehen.
Deponieabgabe zwischen 15 und 50 Franken pro Tonne
Zur Finanzierung dieser Sanierungsbeiträge erhebt der Bund neu eine Abgabe
auf der Ablagerung von Abfällen im Inland und auf der Ausfuhr von Abfällen
ins Ausland. Hierzu nutzt er bereits bestehende Regelungen und
Kontrollsysteme und kann so den Verwaltungsaufwand gering halten. Die
Abgabe beträgt maximal 20 Prozent der Ablagerungskosten und wird
entsprechend dem Deponietyp festgelegt: 15 Franken pro Tonne für
Reststoffdeponien, 20 Franken pro Tonne für Reaktordeponien und 50 Franken
pro Tonne für Exporte in Untertagedeponien. Inertstoffdeponien werden der
Abgabepflicht nicht unterstellt, weil die Kontrolle schwierig und der
Verwaltungsaufwand unverhältnismässig wäre. Damit wird dem wesentlichsten
Kritikpunkt der Kantone und Wirtschaftsvertreter entsprochen.
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
· Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71
· Bernhard Hammer, Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 07
Beilagen:
· Verordnungstext
Definition Altlasten:
Altlasten sind Deponien oder mit Schadstoffen verunreinigte
Betriebsstandorte, die Mensch und Umwelt konkret gefährden und deshalb
saniert werden müssen.
In der Schweiz existieren 40 - 50'000 Deponien und verunreinigte Industrie-
oder Ge-werbestandorte. Neben den ehemaligen Abfalldeponien zählen dazu
beispielsweise Gaswerkareale, Schrottplätze, chemische Reinigungen oder
Standorte von Ölunfällen. Häufigste Schadstoffe sind Lösungsmittel,
Teeröle, Schwermetalle oder Mineralöle. Etwa 3000 dieser belasteten
Standorte gelten als Altlasten, die das Grundwasser oder wertvolle Böden
beeinträchtigen. Bei vielen Altlasten werden die Sanierungskosten einige
hunterttausend bis wenige Millionen Franken kosten. Bereits heute sind
aber eine Reihe Sanierungsfälle bekannt, die 5 und mehr Millionen Franken
gekostet ha-ben, einige Fälle werden sogar über hundert Millionen Franken
verschlingen.