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Der Bund will die Sanierung der Altlasten vorantreiben

MEDIENMITTEILUNG

Der Bund will die Sanierung der Altlasten vorantreiben

Die Ablagerung von Abfällen im Inland und der Export ins Ausland wird ab
 nächstem Jahr mit einer Abgabe belastet. Damit soll die Sanierung der
 Altlasten vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende
 Verordnung auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.

Der Verursacher einer Altlast hat für deren Sanierung aufzukommen. Kann er
 nicht mehr ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig, so muss der
 Kanton die Sanierungskosten tragen. Der Bund übernimmt in diesen Fällen
 und bei der Sanierung von Siedlungsabfall-Deponien 40 Prozent der Kosten.
 Der Bund rechnet mit einem Aufwand von rund 30 Millionen Franken pro Jahr.

Der Bund will damit erreichen, dass die gefährlichen Altlasten möglichst
 rasch saniert werden. Das Problem soll nicht wegen fehlender Finanzen auf
 kommende Generationen verschoben werden. Die Verordnung fördert ausserdem
 die umweltverträgliche, wirtschaftliche und dem Stand der Technik
 entsprechende Sanierung von Altlasten. Zur Beurteilung von
 Abgeltungsgesuchen kann das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL) eine beratende Kommission aus Vertretern der Kantone und
 Wirtschaft beiziehen.

Deponieabgabe zwischen 15 und 50 Franken pro Tonne

Zur Finanzierung dieser Sanierungsbeiträge erhebt der Bund neu eine Abgabe
 auf der Ablagerung von Abfällen im Inland und auf der Ausfuhr von Abfällen
 ins Ausland. Hierzu nutzt er bereits bestehende Regelungen und
 Kontrollsysteme und kann so den Verwaltungsaufwand gering halten. Die
 Abgabe beträgt maximal 20 Prozent der Ablagerungskosten und wird
 entsprechend dem Deponietyp festgelegt: 15 Franken pro Tonne für
 Reststoffdeponien, 20 Franken pro Tonne für Reaktordeponien und 50 Franken
 pro Tonne für Exporte in Untertagedeponien. Inertstoffdeponien werden der
 Abgabepflicht nicht unterstellt, weil die Kontrolle schwierig und der
 Verwaltungsaufwand unverhältnismässig wäre. Damit wird dem wesentlichsten
 Kritikpunkt der Kantone und Wirtschaftsvertreter entsprochen.
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
· Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71
· Bernhard Hammer, Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt,
 Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 07

Beilagen:
· Verordnungstext

Definition Altlasten:
Altlasten sind Deponien oder mit Schadstoffen verunreinigte
 Betriebsstandorte, die Mensch und Umwelt konkret gefährden und deshalb
 saniert werden müssen.

In der Schweiz existieren 40 - 50'000 Deponien und verunreinigte Industrie-
 oder Ge-werbestandorte. Neben den ehemaligen Abfalldeponien zählen dazu
 beispielsweise Gaswerkareale, Schrottplätze, chemische Reinigungen oder
 Standorte von Ölunfällen. Häufigste Schadstoffe sind Lösungsmittel,
 Teeröle, Schwermetalle oder Mineralöle. Etwa 3000 dieser belasteten
 Standorte gelten als Altlasten, die das Grundwasser oder wertvolle Böden
 beeinträchtigen. Bei vielen Altlasten werden die Sanierungskosten einige
 hunterttausend bis wenige Millionen Franken kosten. Bereits heute sind
 aber eine Reihe Sanierungsfälle bekannt, die 5 und mehr Millionen Franken
 gekostet ha-ben, einige Fälle werden sogar über hundert Millionen Franken
 verschlingen.