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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision der Bundesratsverordnungen im

MEDIENMITTEILUNG

Revision der Bundesratsverordnungen im
Fernmeldebereich

Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen den neusten Entwicklungen im
 Fern-meldebereich angepasst. Im Bereich der Preisobergrenzen für
 Grundversorgungs-dienste wurden Anpassungen an die von der Swisscom
 bereits praktizierten Tarifs-trukturen vorgenommen. Diese wirken sich
 ausnahmslos zugunsten der Konsumen-tinnen und Konsumenten aus. Weiter
 wurde die Zulassung für Fernmeldeanlagen ent-sprechend der neusten EU
-Richtlinie liberalisiert. Der Marktzugang für Fernmeldean-lagen wird
 vereinfacht und beschleunigt. Die Hersteller übernehmen mit der Verord
-nungsänderung aber auch die volle Verantwortung für Ihre Produkte.

Um der dynamischen Entwicklung des Telekommunikationssektors sowie den
 Erfahrungen der Regulierungsbehörden (Eidgenössische
 Kommunikationskommission, ComCom, und Bundesamt für Kommunikation, BAKOM)
 Rechnung zu tragen, mussten die Verordnungen des Bundesrates im
 Fernmeldebereich angepasst werden. Die Schwerpunkte dieser Ände-rungen
 liegen bei der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und der Verordnung
 über Fernmeldeanlagen (FAV).

Die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin muss unter anderem für die
 Teilnehme-ranschlüsse und die Verbindungen über das Festnetz
 Preisobergrenzen einhalten. Die Swisscom hat dem Wettbewerbsdruck in
 diesen Bereichen bereits nachgegeben und die entsprechenden Preise
 gesenkt. Den neuen Tarifstrukturen wurde nun auch verordnungs-mässig
 Rechnung getragen. Diese Änderungen fallen durchwegs zugunsten der
 Konsumen-tinnen und Konsumenten aus. Bei den Telefonkabinen musste jedoch
 aufgrund des Mobilte-lefoniebooms und der damit sinkenden Rentabilität der
 öffentlichen Sprechstellen die Grundtaxe für deren Benutzung von 40 auf 50
 Rappen erhöht werden.

Im Zusammenhang mit den Notrufen wurde mit der Kurznummer 147 eine
 Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche eingeführt, und der Zugang zu den
 Transkriptions- und Vermitt-lungsdiensten für Hör- und Sehbehinderte soll
 in Zukunft in allen Fällen kostenlos zur Verfü-gung stehen. Neu sind
 schliesslich die Bestimmungen zur Fernmeldestatistik, die es dem BAKOM
 ermöglichen, statistische Daten zu erheben und dem Publikum damit
 verschieden-ste Informationen zum schweizerischen Telekommunikationsmarkt
 zur Verfügung zu stellen.

Im Bereich der Fernmeldeanlagen wurden die Rechtsgrundlagen an die
 europäische Rege-lung angepasst. Die verschiedenen zur Verfügung stehenden
 Konformitätsbewertungsver-fahren wurden den neuen europäischen Vorgaben
 angepasst und vereinfacht. So wurde die für gewisse Anlagen noch
 obligatorische BAKOM-Zulassung durch eine Konformitätsbewer-tung auf
 Herstellerseite ersetzt. Der Marktzugang für diese Fernmeldeanlagen ist
 somit we-sentlich erleichtert. Mit diesem letzten Liberalisierungsschritt
 im Anlagenmarkt übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für seine
 Produkte. Eine allfällige behördliche Kontrolle erfolgt grundsätzlich nur
 noch nach dem Markteintritt. Die Bedeutung der Marktüberwachung wird damit
 zunehmen. Dadurch, dass die Dienstanbieter die technischen Spezifikationen
 der Schnittstellen beim Teilnehmeranschluss offenlegen müssen, können alle
 Hersteller entspre-chende Anlagen entwickeln. Der Markt für diese Anlagen
 wird damit dynamisiert.
Bern, 5. April 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:  Peter Fischer, Stellvertretender Direktor BAKOM, Tel. 032 327
 55 99