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Kantonsanteile 2000 - 2003 für den Regionalverkehr

MEDIENMITTEILUNG

Kantonsanteile 2000 - 2003 für den Regionalverkehr

Der Bundesrat hat die Anteile der Kantone an den Kosten für den
 Regionalverkehr für die Jahre 2000 bis 2003 neu definiert. Die Kantone
 konnten in einer Konsultation zu den neuberechneten Anteilen Stellung
 beziehen. Nachdem kein Kanton Einspruch erhoben hat, kann die entsprechend
 geänderte Verordnung rückwirkend auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt
 werden.

Die Anteile der Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Kosten an den
 Regionalverkehr für die Fahrplanjahre 2000/01 bis 2003 sind bereits am 23.
 April resp. am 11. August 1999 festgelegt worden. Nachdem der Bundesrat
 inzwischen die neue Berechnung der Finanzkraft der Kantone verabschiedet
 hat, konnten jetzt auch die Anteile der Kantone an die Investitionshilfen
 berechnet werden. Bei den Berechnungen wurde neben der Finanzkraft auch
 die Länge des Bahnnetzes im jeweiligen Kanton berücksichtigt.

Gemäss Artikel 56 des Eisenbahngesetzes (EBG) kann der Bund mit den
 Investitionsbeihilfen die Kantone bei der Optimierung des Bahnbetriebs
 unterstützen. Das bedeutet z. B. bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen,
 dem Bau von Bahnhöfen oder dem Verlegen neuer Schienen.

Die Anteile 2000/01 - 2003 der einzelnen Kantone sehen wie folgt aus:
Kanton	Kantonsbeteiligung (an Investitionsbeiträgen) in
 %		Kanton	Kantonsbeteiligung (an Investitionsbeiträgen) in %
	2000 - 2003			2000 - 2003
ZH	90		SH	84
BE	58		AR	28
LU	75		AI	22
UR	52		SG	73
SZ	66		GR	18
OW	53		AG	80
NW	63		TG	68
GL	69		TI	71
ZG	95		VD	65
FR	55		VS	45
SO	75		NE	62
BS	95		GE	91
BL	79		JU	41

Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel.: 031 322 36 43