Kantonsanteile 2000 - 2003 für den Regionalverkehr
MEDIENMITTEILUNG
Kantonsanteile 2000 - 2003 für den Regionalverkehr
Der Bundesrat hat die Anteile der Kantone an den Kosten für den
Regionalverkehr für die Jahre 2000 bis 2003 neu definiert. Die Kantone
konnten in einer Konsultation zu den neuberechneten Anteilen Stellung
beziehen. Nachdem kein Kanton Einspruch erhoben hat, kann die entsprechend
geänderte Verordnung rückwirkend auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt
werden.
Die Anteile der Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Kosten an den
Regionalverkehr für die Fahrplanjahre 2000/01 bis 2003 sind bereits am 23.
April resp. am 11. August 1999 festgelegt worden. Nachdem der Bundesrat
inzwischen die neue Berechnung der Finanzkraft der Kantone verabschiedet
hat, konnten jetzt auch die Anteile der Kantone an die Investitionshilfen
berechnet werden. Bei den Berechnungen wurde neben der Finanzkraft auch
die Länge des Bahnnetzes im jeweiligen Kanton berücksichtigt.
Gemäss Artikel 56 des Eisenbahngesetzes (EBG) kann der Bund mit den
Investitionsbeihilfen die Kantone bei der Optimierung des Bahnbetriebs
unterstützen. Das bedeutet z. B. bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen,
dem Bau von Bahnhöfen oder dem Verlegen neuer Schienen.
Die Anteile 2000/01 - 2003 der einzelnen Kantone sehen wie folgt aus:
Kanton Kantonsbeteiligung (an Investitionsbeiträgen) in
% Kanton Kantonsbeteiligung (an Investitionsbeiträgen) in %
2000 - 2003 2000 - 2003
ZH 90 SH 84
BE 58 AR 28
LU 75 AI 22
UR 52 SG 73
SZ 66 GR 18
OW 53 AG 80
NW 63 TG 68
GL 69 TI 71
ZG 95 VD 65
FR 55 VS 45
SO 75 NE 62
BS 95 GE 91
BL 79 JU 41
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel.: 031 322 36 43