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Ab 1. April 2000 können Gesuche für eine Spielbankenkonzession eingereicht werden


Ab 1. April 2000 können Gesuche für eine Spielbankenkonzession eingereicht
werden

Neue Ära im Bereich der Spielbanken

Am 1. April 2000 werden das neue Spielbankengesetz und seine beiden
Ausführungserlasse (Spielbankenverordnung und Glücksspielverordnung) in
Kraft treten. Damit geht eine 70 jährige Ära zu Ende, in welcher die
Errichtung und der Betrieb von Spielbanken in der Schweiz grundsätzlich
verboten waren. Lediglich den Kantonen war es bisher erlaubt, unter gewissen
Bedingungen das Glücksspiel in Kursälen zu gestatten.

Ab 1. April 2000 wird neu der Bundesrat für die Erteilung von
Spielbankenkonzessionen zuständig sein. Gesuche für eine Konzession A oder B
können von diesem Datum an bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission
(ESBK) eingereicht werden. Gesuche, die bis am 30. September 2000
eingereicht werden, werden zusammen in einer ersten Phase behandelt und dem
Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2001 zum Entscheid vorgelegt. Gesuche,
die nach dem 30. September 2000 eintreffen, werden nach Abschluss der ersten
Phase in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt.

Eine Sonderregelung gilt für die bisherigen Kursäle mit einer provisorischen
Konzession B. Diese haben bis zum 31. März 2001 Zeit, ein Gesuch um eine
definitive Konzession B einzureichen. Wollen diese ihr Gesuch noch in der
ersten Phase behandeln lassen, so müssen sie es unter Beschreibung der
wichtigsten Elemente bis am 30. September 2000 wenigstens anmelden. Möchten
sie hingegen ein Gesuch um eine definitive Konzession A stellen, so müssen
sie es - wie neue Gesuchsteller - bis am 30. September 2000 einreichen, wenn
es noch in der ersten Phase behandelt werden soll.

Interessenten für eine Konzession A oder B können ab 1. April 2000
schriftlich Gesuchsformulare bei der ESBK (Adresse: Eidgenössische
Spielbankenkommission, 3003 Bern) anfordern. Diese Formulare sind ein
Hilfsmittel, das den Gesuchstellern die Einreichung eines
Konzessionsgesuches erleichtern soll.

Am 23. Dezember 1999 hat der Bundesrat seine Konzessionsleitlinien
verabschiedet. Er beabsichtigt, vorerst 4 bis 8 Grand Casinos und 15 bis 20
Kursäle zu konzessionieren. Die Grand Casinos (A-Konzessionen) sieht der
Bundesrat eher in Agglomerationsgebieten sowie in grenznahen Räumen. Die
Standorte der Kursäle (B-Konzessionen) möchte der Bundesrat schwergewichtig
in klassische Tourismusregionen legen. Die Zahl sämtlicher Konzessionen soll
zwischen 20 und 25 liegen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Huber, Informationsbeauftragter der Eidgenössischen
Spielbankenkommission. Tel. 031/ 322 42 76, Fax 031 / 323 12 04

Bern, 31. März 2000