Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahre 1999
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.3.2000
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahre 1999
Im zweiten Halbjahr 1999 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr, nämlich 14‘542 gegenüber 14‘417. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 21‘627 Anfechtungen hängig, wovon 14‘481
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6‘013 Fällen (Vorsemester 6‘509),
bzw. 41 % eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im einzelnen
Mietzinserhöhungen 606 (809)
Mietzinssenkungen 1‘386 (1‘085)
Anfangsmietzins 55 (54)
Kündigungsschutz 1‘309 (1‘468)
Mietzinshinterlegung 428 (458)
andere Gründe 2‘229 (2‘635)
In 2‘974 (3‘250) Fällen, bzw. 20 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 528 (547)
Mietzinserhöhungen 263 (318)
Anfangsmietzinse 46 (64)
andere Gründe 2‘137 (2‘321)
In 849 (895) Fällen, bzw. 6 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
den Kündigungsschutz 589 (591)
und die Mietzinshinterlegung 260 (304)
4‘645 (3‘832) Anfechtungen, bzw. 32 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 3‘586 (3‘002) oder
durch Schiedsgericht 84 (89).
7‘146 (6‘884) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
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