Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahre 1999

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.3.2000

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahre 1999

Im zweiten Halbjahr 1999 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr, nämlich 14‘542 gegenüber 14‘417. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 21‘627 Anfechtungen hängig, wovon 14‘481
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6‘013 Fällen (Vorsemester 6‘509),
bzw. 41 % eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im einzelnen
Mietzinserhöhungen	606	(809)
Mietzinssenkungen	1‘386	(1‘085)
Anfangsmietzins	55	(54)
Kündigungsschutz	1‘309	(1‘468)
Mietzinshinterlegung	428	(458)
andere Gründe	2‘229	(2‘635)

In 2‘974 (3‘250) Fällen, bzw. 20 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen	528	(547)
Mietzinserhöhungen	263	(318)
Anfangsmietzinse	46	(64)
andere Gründe	2‘137	(2‘321)

In 849 (895) Fällen, bzw. 6 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
	den	Kündigungsschutz	589	(591)
	und die	Mietzinshinterlegung	260	(304)

4‘645 (3‘832) Anfechtungen, bzw. 32 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
	durch	Rückzug oder Nichteintreten	3‘586	(3‘002)	oder
	durch	Schiedsgericht	84	(89).

7‘146 (6‘884) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30