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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Organisationsverordnung für das EDA /Weisungen über die Pflege der internationalen Beziehungen der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat die Organisationsverordnung des EDA und die Weisungen über
die Pflege der internationalen Beziehungen der Bundesverwaltung gutgeheissen
und auf den 1. Juni 2000 in Kraft gesetzt.

Das Konzept für die rechtliche Umsetzung der Regierungs- und
Verwaltungsreform sieht für jedes Departement eine Organisations-verordnung
(OV) vor. Die OV EDA umschreibt die Departementsziele und die
Departementsstruktur sowie die Ziele, Kernaufgaben und Zuständigkeiten des
Generalsekretariats, der Direktionen und der schweizerischen Vertretungen im
Ausland.

Die Entwürfe der OV EDA und der Weisungen über die Pflege der
internationalen Beziehungen der Bundesverwaltung stehen in engem
Zusammenhang zueinander, darum wurden sie vom Bundesrat gemeinsam
gutgeheissen. Eine Kernaufgabe des EDA besteht darin, die Kohärenz der
Aussenpolitik der Schweiz in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen
sicherzustellen. Diese Koordinationsaufgabe wird in der OV EDA festgehalten,
die Weisungen des Bundesrates enthalten ihrerseits entsprechende
Zuständigkeitsbestimmungen, und sie weisen das EDA und die anderen
Departemente an, wie die Zusammenarbeit im Bereich der Aussenpolitik zu
erfolgen hat.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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