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Casino Herisau muss definitiv schliessen

Casino Herisau muss definitiv schliessen

Der Bundesrat lehnt das Wiedererwägungsgesuch der Kantonsregierung ab

Der Bundesrat hält daran fest*, dass das Casino Herisau auf den 1. April
2000 seinen Betrieb einstellen muss. Er hat ein Wiedererwägungsgesuch der
Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden abgelehnt. Das Gesuch legt
keine neuen Argumente vor, die den Bundesrat veranlassen, auf seinen
früheren Entscheid zurückzukommen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes auf den 1. April 2000
erhalten jene Kursäle eine Uebergangs-Konzession, die über eine ordentliche,
vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Diese Voraussetzung
erfüllt das Casino Herisau nicht. Es hatte den Betrieb im Juli 1997 als
reines Automatencasino (ohne Boulespiel) aufgenommen und damit das
bundesrätliche Moratorium vom 24. April 1996 umgangen.

Der Bundesrat hält in seinem Entscheid fest, dass entgegen der Ansicht der
Ausserrhoder Regierung keine Ungleichbehandlung mit anderen Gesuchen
vorliege. Im Gegensatz zu den Gesuchen betreffend Biel und Schaffhausen
bezog sich das Gesuch des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 26. Februar
1996 weder auf ein konkretes Projekt noch auf einen bestimmten Standort im
Kanton und musste aus diesen Gründen zurückgewiesen werden.

Der Bundesrat lehnt eine Aufhebung des Boulespiel-Moratoriums ab, weil dies
eine inakzeptable Ungleichbehandlung zur Folge hätte: Auf der einen Seite
würden Gesuchsteller aus der Ignorierung des Moratoriums Vorteile ziehen,
auf der anderen Seite würden jene Kantone bzw. Initianten von
Kursaalprojekten, die wegen des Moratoriums keine Gesuche mehr eingereicht
hatten, für ihre Bundestreue bestraft.

Bern, 29. März 2000

Weitere Auskünfte:
Reto Brand, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 322 87 01

*Siehe auch Pressemitteilung des EJPD vom 16. Dezember 1999.