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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Positives Echo auf Vorentwurf zum Ausweisgesetz

Positives Echo auf Vorentwurf zum Ausweisgesetz

Bundesrat beauftragt das EJPD mit der Ausarbeitung der Botschaft

Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer
Staatsangehörige ist in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen
worden. Die Mehrheit begrüsste die Schaffung eines Passes mit hoher
Fälschungssicherheit, einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage für die
Ausweise und die Zusammenlegung der Ausstellungsverfahren von Pass und
Identitätskarte. Einwände gab es bei den Zugriffsrechten und beim
Ausstellungsverfahren. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische
Justiz-und Polizeidepartement beauftragt, den Gesetzesentwurf gestützt auf
die Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und eine Botschaft
auszuarbeiten.

Umstritten ist, welche Behörden Zugriff auf die Daten bei der
Ausweisdatenbank haben sollen. So wurde verlangt, dass Auskünfte nur nach
den Grundsätzen der Amtshilfe einzelfallweise erteilt werden sollen. Mehrere
Vernehmlassungsteilnehmer lehnen Zugriffsrechte für die Polizeistellen der
Kantone und des Bundes ab, wenn in der Datenbank als zusätzliche Daten die
Namen der Eltern gespeichert werden.

Einige Vernehmlassungsteilnehmer verlangen zudem für Pass und
Identitätskarte ein zentrales Ausstellungsverfahren (Gemeinden als
ausstellende Behörden, zentralisierte Prüfung der Anträge und Herstellung
der Ausweise durch den Fabrikanten oder den Bund). Sie begründen ihre
Forderung damit, dass sich das Verfahren bei der Identitätskarte bewährt
habe.

Heimatort - aus Gründen der Tradition

Der im Vorentwurf vorgesehene Zweck des Informationssystems sowie die
vorgesehene Zugriffsregelung auf die Daten und die Datenbekanntgabe sollen
in den Gesetzesentwurf übernommen werden. Das vorgesehene
Ausstellungsverfahren mit der Gemeinde als Antrag stellender und dem Kanton
als ausstellender Behörde soll in die Botschaft übernommen werden.

Im Ausweis soll aus Traditionsgründe an Stelle des Geburtsortes der
Heimatort aufgenommen werden, während der Geburtsort ins Informationssystem
eingetragen werden soll. In der Vernehmlassung haben mehrere Kantone und
Parteien die Nennung des Heimatortes verlangt. Der Entwurf hatte die
Aufnahme des Geburtsortes an Stelle des Heimatortes vorgesehen. Aus
Platzmangel können nicht beide aufgeführt werden.
 Der Allianzname soll auf Wunsch zusätzlich auf einer separaten Ausweisseite
eingetragen werden können. Bisher konnten die Antragsteller wählen, ob der
amtliche Name oder der Allianznahme im Pass stehen soll.

Ebenfalls auf einer separaten Seite sollen künftig im Ausweis für
Minderjährige der oder die Namen der gesetzlichen Vertreter eingetragen
werden können. Eine obligatorische Aufnahme ist nicht vorgesehen.

Einheitliche Gebühr

Der Pass soll wie die Identitätskarte zu einem einheitlichen Preis abgegeben
werden. Der Vorschlag einer einheitlichen Gebühr wurde in der Vernehmlassung
positiv aufgenommen. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat verlangte die
Mehrheit der Vernehmlasser jedoch die vollständige Deckung der Kosten von
Kantonen und Gemeinden.

Eine Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse kann im Internet unter
der Adresse http:/www.admin.ch/bap abgerufen werden.

Bern, 29. März 2000

Weitere Auskünfte:
Urs Staub, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 323 53 03