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Die Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar

Die Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar

Schärfere Strafbestimmungen gegen Korruption treten am 1. Mai 2000 in Kraft
Das Korruptionsstrafrecht, das die Eidgenössischen Räte in der vergangenen
Wintersession verabschiedet haben, soll nach dem Willen des Bundesrates am
1. Mai 2000 in Kraft treten. Danach wird die Bestechung von ausländischen
Amtsträgern strafbar. Die Revision schliesst aber noch weitere Lücken im
geltenden Strafrecht: Namentlich wird die aktive Bestechung von
schweizerischen Beamten künftig schärfer geahndet und einer längeren
Verjährungsfrist unterstellt. Strafbar werden auch die Zuwendung und die
Annahme von Vorteilen im Hinblick auf die Amtsführung. Damit lassen sich
Korruptionsnetze bereits in der Aufbauphase bekämpfen.

Beitritt der Schweiz zur OECD-Konvention

Mit der Einführung der neuen Strafnorm über die Bestechung von ausländischen
Amtsträgern kann die Schweiz auch den Beitritt zur OECD-Konvention gegen die
grenzüberschreitende Korruption, den sie ebenfalls im Dezember 1999
beschlossen hat, vollziehen. Dieses Übereinkommen, das 34 Staaten Ende 1997
abschlossen und unterzeichneten, bildet ein zentrales Instrument zur
verbesserten Bekämpfung der internationalen Korruption. Mittlerweile haben
es bereits 20 Staaten ratifiziert. Mit dem Beitritt nimmt die Schweiz ihre
Mitverantwortung bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Bestechung
wahr.

29. März 2000

Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Sektion Strafrecht Besonderer Teil,
Tel. 031/322 40 81