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Bundesrat genehmigt Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Hong Kong

Bundesrat genehmigt Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Hong Kong

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Abkommen mit Hong Kong über die
gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt genehmigt. Er ermächtigte den
schweizerischen Generalkonsul in Hong Kong, die beiden Abkommen zu
unterzeichnen.

Die Unterzeichnung findet noch vor Monatsende statt. Da die Abkommen am
ersten Tag des zweiten Monats nach der Unterzeichnung in Kraft treten
sollen, werden Inhaber eines gültigen Passes der Besonderen
Verwaltungsregion Hong Kong ab 1. Mai 2000 ohne Visum zu Besuchs-,
touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die Schweiz einreisen können.
Für Schweizer Bürger ergibt sich keine Änderung, da Hong Kong schon bisher
eine visumfreie Einreise gestattet hat. Einreisen zu Erwerbszwecken oder für
eine Aufenthaltsdauer von über drei Monaten unterstehen weiterhin der
Visumpflicht.

Die beiden Abkommen, welche auch für Liechtenstein und liechtensteinische
Landesbürger gültig sind, entsprechen denen, welche die Schweiz mit anderen
Staaten abgeschlossen hat. Sie mussten dem Sonderstatus Hongkongs unter dem
Prinzip "ein Land, zwei Systeme" angepasst werden.  Für Inhaber eines Passes
der Volksrepublik China bzw. für Reisen nach dem chinesischen Mutterland ist
nach wie vor ein Visum erforderlich.

Die neuen Abkommen sollen die engen Beziehungen zwischen der Schweiz und
Hong Kong weiter konsolidieren. Der Bundesrat erhofft sich von der
Visumerleichterung vor allem positive Impulse für die einheimische
Tourismuswirtschaft. Überdies sehen beide Abkommen eine verstärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und der
Schleppertätigkeit vor.

Bern, 29. März 2000

Weitere Auskünfte:
Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/325 90 32