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Neue Sömmerungsbeitragsverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.3.2000

Neue Sömmerungsbeitragsverordnung

Der Bundesrat hat die neue Sömmerungsbeitragsverordnung verabschiedet.
Um die Bewirtschaftung und Pflege der 600'000 Hektaren Alp- und
Juraweiden zu gewährleisten, wurde der Kredit für die
Sömmerungsbeiträge von 65 auf 90 Millionen Franken erhöht. Mit der
revidierten Verordnung werden die Beiträge in den Rahmen der
Agrarpolitik 2002 gestellt, in das neue Direktzahlungssystem eingefügt
und konsequent in den Dienst der nachhaltigen Nutzung des
Sömmerungsgebietes gestellt.
Die zur Pflege notwendige Bewirtschaftung muss erhalten bleiben, auch
wenn die Tierzahl auf den Alpen (Besatz) infolge der tendenziell
sinkenden Tierbestände zurückgeht. Deshalb wird für jeden Sömmerungs-,
Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb aufgrund der mittleren Tierzahl
in den Jahren 1996-98 ein Normalbesatz festgelegt. Der
Sömmerungsbeitrag bleibt konstant, solange der effektive Tierbesatz in
den Folgejahren zwischen 75 und 110 Prozent des Normalbesatzes liegt.
Damit entfällt auch der Anreiz zur Intensivierung besonders günstig
gelegener Weiden.
Der Normalbesatz wird in Normalstössen (1 Grossvieheinheit während 100
Tagen) festgelegt. Der neue Beitrag beträgt grundsätzlich 260 Franken
pro Normalstoss. Die bisherigen Beiträge machten 300 Franken für
Milchkühe, -schafe und -ziegen und 200 Franken pro Grossvieheinheit
für andere Tiere aus. Diese Differenzierung entfällt. Neu sollen die
Produktionsmöglichkeiten und nicht mehr die Beiträge entscheiden,
welche Tierkategorien gesömmert werden.
Mit der Beitragsbemessung pro Normalstoss wird im Gegensatz zu früher
die Sömmerungsdauer berücksichtigt. Für längere Sömmerungsdauern sind
die Beiträge höher. Die Tiere mit kurzer Sömmerungszeit werden länger
auf den ganzjährig bewirtschafteten Nutzflächen gehalten und lösen
dort mehr Direktzahlungen aus. Eine Sonderregelung verhindert, dass
auf Alpen mit Milchproduktion und kurzer Sömmerungsdauer
Beitragsverluste entstehen.
Für die Schafe betragen die Beiträge 10 Franken pro Stück bzw. 120
Franken pro Normalstoss, total 2,4 Millionen Franken; sie werden nicht
erhöht. Gleichzeitig werden die Besatzzahlen beschränkt und ein Schutz
empfindlicher Flächen vor der Beweidung verlangt. Weiter wird durch
eine Anpassung der Jagdverordnung die weitgehende Unterstützung von
Präventionsmassnahmen gegen Grossraubtiere durch den Bund ermöglicht.
Die Verordnung enthält ein wirksames Instrumentarium zur Verhinderung
und Beseitigung ökologischer Schäden auf Sömmerungsweiden. Werden die
Bewirtschaftungsvorschriften nicht eingehalten, sind die Beiträge zu
kürzen. Soweit notwendig können die Kantone für einzelne Betriebe
detaillierte Bewirtschaftungspläne verlangen und zusätzliche Auflagen
verfügen.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Direktzahlungen und
Strukturen, Eduard Hofer, Vizedirektor, Tel. 031 - 322 25 87