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Internationales Abkommen über die Fischerei im Genfersee

MEDIENMITTEILUNG

Internationales Abkommen über die Fischerei im Genfersee

Weniger Grenzen für Fischer

Die Landesgrenzen auf dem Genfersee sollen fallen, zumindest für
 Berufsfischer. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung eines
 Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zugestimmt.

Bisher durften die französischen und schweizerischen Berufsfischer auf dem
 Genfersee ihre Netze nur innerhalb ihrer Landesgrenze auswerfen. Das soll
 sich bald ändern: Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen im Abkommen
 über die Fischerei im Genfersee mit Frankreich verabschiedet.

Neu sollen die Landesgrenzen schrittweise für die Berufsfischerei geöffnet
 werden. Statt der Territorialgrenze wird eine grenzüberschreitende,
 gemeinsame Zone für die Berufsfischer eingerichtet. Die Öffnung der Grenze
 wird sich jedoch in der ersten Zeit nur auf bestimmte Fischereigeräte
 beschränken.

Die Änderungen des internationalen Abkommens, die am 1. Januar 2001 in
 Kraft treten, sind eine weitere Etappe auf dem Weg zur Harmonisierung der
 Fischereivorschriften der Schweiz und Frankreich.
Bern, 29. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Daniel Hefti, Sektion Fischerei, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL) Tel. 031 322 92 42.