Internationales Abkommen über die Fischerei im Genfersee
MEDIENMITTEILUNG
Internationales Abkommen über die Fischerei im Genfersee
Weniger Grenzen für Fischer
Die Landesgrenzen auf dem Genfersee sollen fallen, zumindest für
Berufsfischer. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung eines
Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zugestimmt.
Bisher durften die französischen und schweizerischen Berufsfischer auf dem
Genfersee ihre Netze nur innerhalb ihrer Landesgrenze auswerfen. Das soll
sich bald ändern: Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen im Abkommen
über die Fischerei im Genfersee mit Frankreich verabschiedet.
Neu sollen die Landesgrenzen schrittweise für die Berufsfischerei geöffnet
werden. Statt der Territorialgrenze wird eine grenzüberschreitende,
gemeinsame Zone für die Berufsfischer eingerichtet. Die Öffnung der Grenze
wird sich jedoch in der ersten Zeit nur auf bestimmte Fischereigeräte
beschränken.
Die Änderungen des internationalen Abkommens, die am 1. Januar 2001 in
Kraft treten, sind eine weitere Etappe auf dem Weg zur Harmonisierung der
Fischereivorschriften der Schweiz und Frankreich.
Bern, 29. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Daniel Hefti, Sektion Fischerei, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) Tel. 031 322 92 42.