Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

CITES - Konferenz in Nairobi

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.3.2000

CITES - Konferenz in Nairobi

Vom 10. bis 20. April 2000 findet in Nairobi, Kenia, die elfte
ordentliche Tagung der Vertragsstaaten des Übereinkommens über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und
Pflanzen (CITES) statt. Auf der Traktandenliste stehen unter anderem
über 60 Anträge zur Änderung der Anhangslisten des Übereinkommens, in
denen die geschützten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind. Die
schweizerische Delegation steht unter der Leitung von Dr. Peter
Dollinger, Bundesamt für Veterinärwesen.
Das CITES - Übereinkommen ist seit dem 1. Juli 1975 in Kraft und gilt
heute in 148 Staaten. Sein Ziel ist es, den Handel mit gefährdeten
Arten freilebender Tiere und Pflanzen so zu gestalten, dass deren
Überleben nicht gefährdet wird; es geht also nicht darum den Handel
grundsätzlich zu unterbinden. Die Schweiz orientiert sich bei ihren
Entscheiden am Prinzip der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung.
Massgebend für die Unterstützung oder Ablehnung von Anträgen zur
Änderung der sogenannten Anhänge sind die 1994 an der neunten
Konferenz festgelegten Kriterien: Anträge müssen wissenschaftlich
haltbar und begründet sein. Dies gilt auch für jene Arten, welche
starke Emotionen hervorrufen . Besondere Beachtung wird auch der
praktischen Durchsetzbarkeit geschenkt. Ausserdem soll die
internationale Staatengemeinschaft nicht dazu verwendet werden, Mängel
im Vollzug auf nationaler Ebene zu beheben.
Grundsätzlich befürwortet die Schweiz alle Anträge, welche sich aus
der periodischen Überprüfung der Anhangslisten durch die zuständigen
Komitees ergeben haben.
In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit besonders sensitive Anträge sind
nachstehend näher erläutert:
Afrikanische Elefanten:
Südafrika hat einen Antrag zur Rückstufung seiner Populationen des
Afrikanischen Elefanten von Anhang I nach Anhang II gestellt: Für
Elfenbein und zum Teil auch für Häute aus Hegeabschüssen soll unter
genau definierten Bedingungen und strengen Kontrollen ein mengenmässig
begrenzter, kanalisierter Handel zugelassen werden. Der Erlös aus dem
Export soll weitgehend dem Naturschutz und der ländlichen Bevölkerung
zugute kommen. Die Schweizer Delegation wird dem Antrag zustimmen,
sofern die von CITES eingesetzte Expertengruppe diese Rückstufung
ebenfalls befürwortet. Sie wird ebenfalls den Anträgen Namibias
Botswanas und Zimbabwes zustimmen, welche die an der letzten Tagung
beschlossene - und mit strengen Auflagen verbundene -  Einstufung
ihrer Elefantenpopulationen im Anhang II beibehalten möchten.
 Hingegen soll der Antrag Kenias abgelehnt werden, die Beschlüsse von
1997 umzustossen und den Afrikanischen Elefanten generell wieder auf
dem Anhang I aufzuführen. Gegebenenfalls wäre es Sache der Schweiz als
Depositarstaat, eine solche Rückstufung zu beantragen. Der Ständige
Ausschuss von CITES hat ihr jedoch keinen entsprechenden Auftrag
erteilt.
Wale
Norwegen und Japan haben die Rückstufung verschiedener Walpopulationen
beantragt. Die Anträge erfüllen die biologischen Kriterien für eine
Rückstufung. Gewisse Zweifel bestehen indes im Bezug auf die
Handelskriterien und das sogenannte „Vorsorgeprinzip“. Die Aufnahme
des Handels ist im Rahmen von CITES auch mit den derzeit geltenden
Regelungen im Rahmen des Internationalen Walfangübereinkommens (IWC)
nicht zu vereinbaren. Dort gilt nämlich ein Moratorium für den Fang
dieser Populationen. Die Schweizer Delegation wird deshalb den
Anträgen nur dann zustimmen, wenn eine Nullquote für den Handel
festgelegt wird und sich Norwegen und Japan verpflichten, ihre
spezifischen Vorbehalte im Rahmen von CITES innert 90 Tagen nach
Annahme der Anträge zurückzuziehen.
Krokodile, Meeresschildkröten, Pflanzen
Bezüglich der Krokodile und Meeresschildkröten wird sich die
Delegation an den Empfehlungen der Welt-Naturschutzorganisation IUCN
sowie TRAFFIC und in Bezug auf Pflanzen an den Empfehlungen des
CITES-Pflanzenkomitees und der IUCN orientieren.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Presse- und Informationsdienst

Erläuterungen:
CITES:	Convention on International Trade in Endangered Species

Anhänge:
Listen, in welchen rund 4'000 Tier- und 30'000 Pflanzenarten
namentlich aufgeführt und gemäss dem Grad ihrer Gefährdung durch den
internationalen Handel in drei Klassen eingeteilt sind.

Ein ergänzender Rohstoff zu dieser Pressemitteilung steht auch auf
Internet zur Verfügung:
URL:
http://www.admin.ch/bvet/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html

Auskünfte:
Dr. Peter Dollinger, BVET, Delegationsleiter, Tel. 031 323 85
03
Dr. Thomas Althaus, BVET, Stv. Delegationsleiter, Tel. 031 323 85 08