Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Vernehmlassung zur Pflanzenschutzverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.3.2000

Vernehmlassung zur Pflanzenschutzverordnung

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat die
Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzbestimmungen für
landwirtschaftliche Pflanzen und Forstpflanzen eröffnet. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni 2000.
Der Revisionsentwurf wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und
vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gemeinsam
erarbeitet. Er sieht vor, die heute auf mehrere Erlasse verteilten
Pflanzenschutzbestimmungen in einer einzigen Verordnung
zusammen-zufassen. Mit diesen Bestimmungen soll die Einschleppung und
Verbreitung neuer Pflanzen-krankheiten und -schädlinge verhindert
werden. Sie betreffen insbesondere die phytosanita-rische Kontrolle
von Pflanzen, die als potentielle Wirtspflanzen gelten.
Ziele der Totalrevision:
- Erleichterung des Pflanzenhandels mit den Mitgliedländern der
Europäischen Union, den wichtigsten Partnern der Schweiz in diesem
Bereich, durch Harmonisierung der Pflanzenschutzbestimmungen
(Einführung des Pflanzenpasses );
- bessere Berücksichtigung der phytosanitarischen Bedingungen in den
Lieferländern mit dem Ziel, die schweizerischen Anforderungen bei der
Einfuhr an die reelle Gefahr einer Einschleppung besonders
gefährlicher Schadorganismen anzupassen;
- erhöhte Transparenz und Förderung des Verständnisses für die
Erfordernisse des Pflanzenschutzes, sowohl in den betroffenen Kreisen
der Schweiz als auch bei den internatio-nalen und nationalen
Pflanzenschutzorganisationen der Länder, mit denen unser Land im
Bereich Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse Handelsbeziehungen unterhält.
Die revidierte Verordnung sollte zu Jahresende in Kraft treten.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Zertifizierung und
Pflanzenschutz, Alfred Klay, Tel. 031 322 25 65