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Radio Zürisee hat Konzession verletzt

MEDIENMITTEILUNG

Radio Zürisee hat Konzession verletzt
BAKOM verlangt Korrekturen

Die aktuelle Verbreitung des Programms von Radio Zürisee ab dem
 Sendestandort Felsenegg entspricht nicht der Konzession. Zu diesem Schluss
 kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem Aufsichtsentscheid.

Messungen des BAKOM haben ergeben, dass Antennenausrichtung und
 Sendeleistung  erheblich von den Vorgaben in der Konzession abweichen.
 Dies führt zu einer schlechten Empfangbarkeit des Programms von Radio
 Zürisee im konzessionierten Versorgungsgebiet Zürichsee-Glarus und zu
 einer Überversorgung der Stadt Zürich, die sich wettbewerbsverzerrend
 auswirken kann. Radio Zürisee bestreitet die Konzessionswidrigkeit der
 Verbreitung nicht.

Radio Zürisee hat bis zum 17. April 2000 Zeit, den konzessionskonformen
 Zustand der Sendeanlage wiederherzustellen.  Radio Zürisee hat jedoch die
 Möglichkeit, den Entscheid mit Verwaltungsbeschwerde beim Eidgenössischen
 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
 anzufechten.

Biel, 24. März 2000
Bundesamt für Kommunikation                         Stabstelle
 Kommunikation

Auskünfte: Gabriela Kerkhoven, Aufsicht RTV, Tel.  032 327 59 49