Radio Zürisee hat Konzession verletzt
MEDIENMITTEILUNG
Radio Zürisee hat Konzession verletzt
BAKOM verlangt Korrekturen
Die aktuelle Verbreitung des Programms von Radio Zürisee ab dem
Sendestandort Felsenegg entspricht nicht der Konzession. Zu diesem Schluss
kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem Aufsichtsentscheid.
Messungen des BAKOM haben ergeben, dass Antennenausrichtung und
Sendeleistung erheblich von den Vorgaben in der Konzession abweichen.
Dies führt zu einer schlechten Empfangbarkeit des Programms von Radio
Zürisee im konzessionierten Versorgungsgebiet Zürichsee-Glarus und zu
einer Überversorgung der Stadt Zürich, die sich wettbewerbsverzerrend
auswirken kann. Radio Zürisee bestreitet die Konzessionswidrigkeit der
Verbreitung nicht.
Radio Zürisee hat bis zum 17. April 2000 Zeit, den konzessionskonformen
Zustand der Sendeanlage wiederherzustellen. Radio Zürisee hat jedoch die
Möglichkeit, den Entscheid mit Verwaltungsbeschwerde beim Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
anzufechten.
Biel, 24. März 2000
Bundesamt für Kommunikation Stabstelle
Kommunikation
Auskünfte: Gabriela Kerkhoven, Aufsicht RTV, Tel. 032 327 59 49