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Weiteres Vorgehen am Wellenberg festgelegt

MEDIENMITTEILUNG

Weiteres Vorgehen am Wellenberg festgelegt

Bundesrat Moritz Leuenberger und eine Delegation der Nidwaldner Regierung
 haben das weitere Vorgehen im Hinblick auf ein Lager für schwach- und
 mittelaktive Abfälle im Wellenberg diskutiert. Basierend auf dem Bericht
 der Expertengruppe Entsorgungskonzepte (EKRA) müssen vorerst die Pläne für
 den Sondierstollen angepasst werden, damit für den späteren Lagerbau kein
 Präjudiz geschaffen wird.

Am 7. Februar hatte die EKRA ihren Schlussbericht veröffentlicht.
 Angesichts der gesellschaft-lichen Erwartungen und unter dem Aspekt der
 langfristigen Sicherheit von Mensch und Umwelt entwickelte sie das Konzept
 der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung. Im Rahmen eines
 Aktionsprogramms empfiehlt die EKRA u.a., das Projekt Wellenberg
 weiterzuverfolgen und die notwendigen Schritte zur Realisierung eines
 Sondierstollens in die Wege zu leiten.

Heute Freitag haben das UVEK und eine Delegation der Nidwaldner Regierung
 das weitere Vorgehen bezüglich des Projekts Wellenberg diskutiert. Mit
 einem Sondierstollen soll vorerst abgeklärt werden, ob die bisherigen
 positiven Befunde bestätigt werden und der Wellenberg grundsätzlich als
 Lagerstandort geeignet ist. Der Stollen ist jedoch kein Präjudiz für den
 späteren Lagerbau; dafür sind eine zweite kantonale Abstimmung sowie die
 Erteilung der Rahmenbewilligung durch das eidg. Parlament, dannzumal nach
 neuem Kernenergiegesetz mit fakultativem Referendum, notwendig. Die
 nächsten Schritte sind:

· Die Projektantin muss die Pläne für die Lage und Auslegung des
 Sondierstollens an das Konzept der geologischen Langzeitlagerung anpassen.
· UVEK und Kanton Nidwalden setzen eine unabhängige Fachgruppe ein, welche
 die Überarbeitung des Projekts Wellenberg verfolgt und beurteilt.
 Zusammensetzung und Aufgaben werden gemeinsam festgelegt.
· Das überarbeitete Sondierstollen-Konzept wird von den Sicherheitsbehörden
 und der unabhängigen Fachgruppe beurteilt. Zudem sind Auflagen betreffend
 Abfallinventar für das geplante Lager und Ausschlusskriterien für den
 Lagerbau zu formulieren. Die Haftung ist zu regeln.
· Unter Einbezug der Projektantin wird ein Zeitplan für die nächsten
 Schritte bis zum Bau des Sondierstollens erstellt. Der Kanton Nidwalden
 ist frühestens nach Verabschiedung der Botschaft zum Kernenergiegesetz
 (KEG) bereit, auf ein allfälliges Konzessionsgesuch einzutreten.

Weitere im Aktionsprogramm der EKRA vorgeschlagene Massnahmen werden in
 einer nächsten Etappe geprüft. Dazu gehören insbesondere die Förderung der
 öffentlichen Debatte und die Anpassung des Lagerkonzepts.

Bern, 24. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:	Pressedienst UVEK, Hugo Schittenhelm, Tel. 031 322 55 48
		Kanton Nidwalden, Landschreiber Josef Baumgartner, Tel. 079 652 71 06