Weiteres Vorgehen am Wellenberg festgelegt
MEDIENMITTEILUNG
Weiteres Vorgehen am Wellenberg festgelegt
Bundesrat Moritz Leuenberger und eine Delegation der Nidwaldner Regierung
haben das weitere Vorgehen im Hinblick auf ein Lager für schwach- und
mittelaktive Abfälle im Wellenberg diskutiert. Basierend auf dem Bericht
der Expertengruppe Entsorgungskonzepte (EKRA) müssen vorerst die Pläne für
den Sondierstollen angepasst werden, damit für den späteren Lagerbau kein
Präjudiz geschaffen wird.
Am 7. Februar hatte die EKRA ihren Schlussbericht veröffentlicht.
Angesichts der gesellschaft-lichen Erwartungen und unter dem Aspekt der
langfristigen Sicherheit von Mensch und Umwelt entwickelte sie das Konzept
der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung. Im Rahmen eines
Aktionsprogramms empfiehlt die EKRA u.a., das Projekt Wellenberg
weiterzuverfolgen und die notwendigen Schritte zur Realisierung eines
Sondierstollens in die Wege zu leiten.
Heute Freitag haben das UVEK und eine Delegation der Nidwaldner Regierung
das weitere Vorgehen bezüglich des Projekts Wellenberg diskutiert. Mit
einem Sondierstollen soll vorerst abgeklärt werden, ob die bisherigen
positiven Befunde bestätigt werden und der Wellenberg grundsätzlich als
Lagerstandort geeignet ist. Der Stollen ist jedoch kein Präjudiz für den
späteren Lagerbau; dafür sind eine zweite kantonale Abstimmung sowie die
Erteilung der Rahmenbewilligung durch das eidg. Parlament, dannzumal nach
neuem Kernenergiegesetz mit fakultativem Referendum, notwendig. Die
nächsten Schritte sind:
· Die Projektantin muss die Pläne für die Lage und Auslegung des
Sondierstollens an das Konzept der geologischen Langzeitlagerung anpassen.
· UVEK und Kanton Nidwalden setzen eine unabhängige Fachgruppe ein, welche
die Überarbeitung des Projekts Wellenberg verfolgt und beurteilt.
Zusammensetzung und Aufgaben werden gemeinsam festgelegt.
· Das überarbeitete Sondierstollen-Konzept wird von den Sicherheitsbehörden
und der unabhängigen Fachgruppe beurteilt. Zudem sind Auflagen betreffend
Abfallinventar für das geplante Lager und Ausschlusskriterien für den
Lagerbau zu formulieren. Die Haftung ist zu regeln.
· Unter Einbezug der Projektantin wird ein Zeitplan für die nächsten
Schritte bis zum Bau des Sondierstollens erstellt. Der Kanton Nidwalden
ist frühestens nach Verabschiedung der Botschaft zum Kernenergiegesetz
(KEG) bereit, auf ein allfälliges Konzessionsgesuch einzutreten.
Weitere im Aktionsprogramm der EKRA vorgeschlagene Massnahmen werden in
einer nächsten Etappe geprüft. Dazu gehören insbesondere die Förderung der
öffentlichen Debatte und die Anpassung des Lagerkonzepts.
Bern, 24. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Pressedienst UVEK, Hugo Schittenhelm, Tel. 031 322 55 48
Kanton Nidwalden, Landschreiber Josef Baumgartner, Tel. 079 652 71 06