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Zweiter Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI)

Bern, 21. März 2000

Pressemitteilung

Zweiter Bericht der Europäischen Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI)

Im Rahmen einer periodisch in allen Mitgliedstaaten des Europarates
vorgenommenen Lagebeurteilung veröffentlichte die Europäische Kommission
gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ihren zweiten Bericht über die
Schweiz.

In Ihrem Bericht würdigt die Kommission die von der Schweiz in den letzten
Jahren zur Bildung eines Konzepts zur Bekämpfung des Rassismus, der
Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz getroffenen Massnahmen, insbesondere den
Erlass einer Strafrechtsbestimmung im Anschluss an die Ratifizierung der
Konvention zur Eliminierung jeglicher Form von Rassendiskriminierung und die
Bildung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.

Die ECRI macht die schweizerischen Behörden auf eine beschränkte Anzahl von
Problemen aufmerksam, die unter anderem die Einbürgerung von ausländischen
Langzeitaufenthaltern und verschiedene andere Fragen im Zusammenhang mit der
ausländischen Wohnbevölkerung betreffen. Die Kommission begrüsst die
Initiativen, die zur Behandlung dieser Fragen auf der kantonalen und
kommunalen Ebene getroffenen worden sind.

Für den Inhalt des Berichts verantwortlich ist allein die Kommission, die
sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt.

Der Bundesrat nahm vom Bericht Kenntnis. Er beauftragte die zuständigen
Bundesbehörden einerseits, die von der ECRI falsch zitierten Tatbestände,
die vor allem die Familienzusammenführung und Aufenthaltsbewilligungen
betreffen zu berichtigen und anderseits abzuklären, in welchen Bereichen
Reformen unternommen werden können.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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