Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Es bleibt dabei: Casino Mendrisio muss schliessen

Es bleibt dabei: Casino Mendrisio muss schliessen

Der Bundesrat folgt nicht der Empfehlung der GPK des Nationalrats

Das Casino Mendrisio muss am 1. April 2000 definitiv seine Tore schliessen.
Der Bundesrat hat einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des
Nationalrates, das Gesuch des Kantons Tessin unter Berücksichtigung der
Verfahrenspraxis vom Frühjahr 1996 zu behandeln, keine Folge gegeben. Der
Bundesrat betont, das Gesuch sei damals nicht entscheidungsreif gewesen und
es liege auch keine Ungleichbehandlung mit anderen Gesuchen vor.

Der Bundesrat stellt in seinem Schreiben an die GPK fest, dass er - entgegen
der Deutung der GPK - über das Gesuch Mendrisio nicht vor seinem
Moratoriumsentscheid vom April 1996 hätte entscheiden können. Das Dossier
war damals noch nicht abschliessend geprüft und damit nicht
entscheidungsreif.

Der Bundesrat unterstreicht ferner, dass keine Ungleichbehandlung zwischen
den Gesuchen Biel und Schaffhausen einerseits und Mendrisio andrerseits
vorliege. Die Initianten der Kursäle Biel und Schaffhausen waren nämlich
schon vor der formellen Gesuchseinreichung mit dem Bundesamt für
Polizeiwesen (BAP) in Kontakt getreten und hatten einen positiven
Vorbescheid erhalten. Bezüglich des Projekts Mendrisio hingegen hatte das
BAP zu jedem Zeitpunkt Bedenken gehabt und sie gegenüber den Initianten auch
stets geäussert. Der Bundesrat stellt fest, dass auch die GPK keine
Ungleichbehandlung des Casinos Mendrisio nachgewiesen hat.

Mit dem Fall des Casinos Mendrisio hatte sich der Bundesrat bereits am 13.
Dezember 1999 bei der Festlegung seiner Konzessionspolitik im
Spielbankenbereich sowie am 19. Januar 2000 im Rahmen des
Wiedererwägungsgesuchs der Tessiner Regierung befasst. Beide Male hatte der
Bundesrat darauf verzichtet, das Boulespiel-Moratorium aufzuheben, und damit
die 1998 vom Parlament beschlossene Schliessung des Casinos Mendrisio
bekräftigt.

Mit dem am 1. April 2000 in Kraft tretenden neuen Spielbankengesetz erhalten
nur jene Kursäle eine Uebergangs-Konzession, die über eine ordentliche, vom
Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Diese Voraussetzung
erfüllt das Casino Mendrisio nicht. Es hatte trotz klarer Warnungen des
Bundes und der Regierung des Kantons Tessin den Betrieb im November 1997 als
reines Automatencasino (ohne Boulespiel) aufgenommen und damit das
Boulespiel-Moratorium umgangen.

Das Casino Mendrisio hat hingegen weiterhin die Chance, im Rahmen des nun
anlaufenden Konzessionsverfahrens eine definitive Konzession nach neuem
Recht zu erhalten. Gemäss seinen Leitilinien für die Konzessionspolitik will
der Bundesrat im Kanton Tessin zwei bis drei Spielbanken konzessionieren.

Bern, 20. März 2000

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Polizei, 031 - 322 77 88