Jahresbericht der UBI
MEDIENMITTEILUNG
Jahresbericht der UBI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
veröffentlicht ihren Jahresbericht für 1999. Im Berichtsjahr hat sie ihr
15-jähriges Bestehen begangen und konnte die Behandlung der 400.
Beschwerde in Angriff nehmen.
1999 hiess die UBI nicht weniger als acht Beschwerden gut, was über 25% der
eröffneten Entscheide entspricht. Bei den betroffenen Sendungen handelte
es sich u.a. um die "Tagesschau" des Schweizer Fernsehens DRS (SF DRS),
die - inzwischen abgesetzte - Late-Night-Show "MOOR" von SF2, einen
Dokumentarfilm von "Temps présent" des Westschweizer Fernsehens TSR und um
ein Magazin von Tele24. Der aussergewöhnlich hohe Prozentsatz an
gutgeheissenen Beschwerden lässt sich jedoch nicht mit einer
Praxisverschärfung begründen. Die Entscheide betrafen teilweise neue oder
grundsätzliche Fragen des Programmrechts. Im Übrigen schützte die UBI auch
mehrere engagierte, dem Stil des "anwaltschaftlichen Journalismus"
zuzuordnende Sendungen, obwohl diese sachliche Fehler aufwiesen.
Im Berichtsjahr sind 25 neue Beschwerden eingegangen (Vorjahr: 16) und die
UBI hat 28 Entscheide (Vorjahr: 17) gefällt. Ein Verfahren dauerte im
Schnitt rund 5 Monate. Von den neu eingegangenen Beschwerden betrafen 4
Radiosendungen und 21 Fernsehsendungen. Bei gut der Hälfte der
beanstandeten Sendungen handelte es sich um Ausstrahlungen von SF DRS.
Gegen Sendungen privater Fernsehveranstalter gingen drei Beschwerden ein,
gegen Sendungen der TSR zwei und gegen das italienischsprachige TSI eine.
Überproportional viele Fernsehsendungen aus dem deutschsprachigen Raum
wurden beanstandet. In der grossen Mehrzahl handelte es sich dabei um
Nachrichten- bzw. Informationssendungen von SF DRS (z.B. "Tagesschau",
"Kassensturz"). Inhaltlich umfassten die beanstandeten Ausstrahlungen
neben tagesaktuellen Beiträgen so unterschiedliche Themen wie u.a. die
Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, Rechtsextremismus, die
gesellschaftliche Situation in El Salvador, die Verkehrsinformationen,
sexuelle Ausbeutung im Sport, das Verhältnis zwischen Religion und Staat,
die Klimaerwärmung, Sadomasochismus oder Bierwerbung.
Die für die Programmaufsicht zuständige UBI hat Beschwerden gegen
ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter zu
beurteilen. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem
kleinen Sekretariat.
Bern, 10. März 2000
Der Jahresbericht kann beim Sekretariat der Unabhängigen Beschwerdeinstanz
für Radio und Fernsehen, Postfach 8547, 3001 Bern (Tel.: 031/322'55'38,
Fax: 031/322'55'58), http://www.ubi.admin.ch, bezogen werden.