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Betriebssicherheit der Basler Bahngeleise erhärtet

MEDIENMITTEILUNG

Betriebssicherheit der Basler Bahngeleise erhärtet

Ultraschalluntersuchungen am Geleisabschnitt zwischen Basel und Basel St.
 Johann haben die Resultate der ersten visuellen Überprüfung erhärtet. Mit
 den vom Bundesamt für Ver-kehr BAV bereits verfügten Massnahmen ist somit
 die Betriebssicherheit auf dieser Strecke gewährleistet. Zusätzliche
 Schritte drängen sich nicht auf. In der Folge hat Bundesrat Moritz
 Leuenberger die als Sofortmassnahme verfügte Sistierung der
 Nukleartransporte aufgehoben.

Auf Intervention des Kantons Basel-Stadt führte das BAV am vergangenen
 Dienstag auf der Bahnstrecke Basel-Basel St. Johann eine Inspektion durch.
 Dabei beurteilte es den Geleisezustand und die Betriebssicherheit. Die
 visuelle Kontrolle ergab, dass sich die Strecke weitgehend in einem guten
 Zustand befindet. Auf einigen Abschnitten hatten die geprüften Geleise
 ihre Lebensdauer jedoch erreicht.  Um die Sicherheit des Bahnbetriebes zu
 gewährleisten, traf das BAV gleichentags verschiedene Massnahmen: Die
 beschädigten Schienen müssen innert 14 Tagen bzw. zwei Monaten durch neue
 ersetzt werden. Bis dahin muss die Geschwindigkeit der Züge von 75 km/h
 auf 40 km/h reduziert werden. Schliesslich wurde eine Ultraschallmessung
 angeordnet, die von der SNCF in Auftrag des BAV durchgeführt wurde. Deren
 Resultate liegen auftragsgemäss seit heute vor und haben die Ergebnisse
 der ersten visuellen Untersuchung vom vergangenen Dienstag bestätigt.
 Zusätzliche Massnahmen drängen sich nicht auf; die Betriebsicherheit ist
 einwandfrei und gemäss internationalen Standards gewährleistet.

Bundesrat Moritz Leuenberger hatte am Dienstag als Vorsichtsmassnahme die
 sofortige Sistierung der Nukleartransporte über den Geleiseabschnitt in
 Basel verfügt. Der rasche Entscheid war nötig geworden, weil ein
 Atomtransport unmittelbar bevorstand und das UVEK die Ergebnisse der vom
 BAV angeordneten Zusatzuntersuchung abwarten wollte. Ausschlaggebend für
 diesen Entscheid war die Tatsache, dass der grosse organisatorische und
 logistische Aufwand eines solchen Transportes es unmöglich macht, rasch
 umzudisponieren. Dies wäre jedoch nötig gewesen, wenn das BAV aufgrund der
 Ultraschalluntersuchungen weiterge-hende Massnahmen hätte anordnen müssen.

Die heute vorgelegten Ultraschalluntersuchungen zeigen, dass die Geleise,
 neben dem bereits bei der visuellen Kontrolle festgestellten Abnutzung,
 keine weiteren Schäden aufweisen. Damit steht ab-schliessend fest, dass
 unter den vom BAV getroffenen Präventivmassnahmen die Sicherheit des
 Bahnbetriebes auf der Strecke Basel - St. Louis vollumfänglich
 gewährleistet ist.

Die vom BAV angeordneten Präventivmassnahmen gelten solange, bis die
 beanstandeten Schienenteile ersetzt sind. Die SNCF hat heute bestätigt,
 dass diese Arbeiten ca. in 2 Wochen abgeschlossen sein werden.

Die Bahnstrecke Basel - St. Louis liegt auf Schweizer Boden und steht im
 Eigentum der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Sie ist jedoch an die SNCF
 verpachtet, die deshalb für den Strek-kenunterhalt verantwortlich ist.

Bern, 10. März 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Für bahntechnische Aspekte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43

Für Transporte von nuklearem Material:
Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 48