Betriebssicherheit der Basler Bahngeleise erhärtet
MEDIENMITTEILUNG
Betriebssicherheit der Basler Bahngeleise erhärtet
Ultraschalluntersuchungen am Geleisabschnitt zwischen Basel und Basel St.
Johann haben die Resultate der ersten visuellen Überprüfung erhärtet. Mit
den vom Bundesamt für Ver-kehr BAV bereits verfügten Massnahmen ist somit
die Betriebssicherheit auf dieser Strecke gewährleistet. Zusätzliche
Schritte drängen sich nicht auf. In der Folge hat Bundesrat Moritz
Leuenberger die als Sofortmassnahme verfügte Sistierung der
Nukleartransporte aufgehoben.
Auf Intervention des Kantons Basel-Stadt führte das BAV am vergangenen
Dienstag auf der Bahnstrecke Basel-Basel St. Johann eine Inspektion durch.
Dabei beurteilte es den Geleisezustand und die Betriebssicherheit. Die
visuelle Kontrolle ergab, dass sich die Strecke weitgehend in einem guten
Zustand befindet. Auf einigen Abschnitten hatten die geprüften Geleise
ihre Lebensdauer jedoch erreicht. Um die Sicherheit des Bahnbetriebes zu
gewährleisten, traf das BAV gleichentags verschiedene Massnahmen: Die
beschädigten Schienen müssen innert 14 Tagen bzw. zwei Monaten durch neue
ersetzt werden. Bis dahin muss die Geschwindigkeit der Züge von 75 km/h
auf 40 km/h reduziert werden. Schliesslich wurde eine Ultraschallmessung
angeordnet, die von der SNCF in Auftrag des BAV durchgeführt wurde. Deren
Resultate liegen auftragsgemäss seit heute vor und haben die Ergebnisse
der ersten visuellen Untersuchung vom vergangenen Dienstag bestätigt.
Zusätzliche Massnahmen drängen sich nicht auf; die Betriebsicherheit ist
einwandfrei und gemäss internationalen Standards gewährleistet.
Bundesrat Moritz Leuenberger hatte am Dienstag als Vorsichtsmassnahme die
sofortige Sistierung der Nukleartransporte über den Geleiseabschnitt in
Basel verfügt. Der rasche Entscheid war nötig geworden, weil ein
Atomtransport unmittelbar bevorstand und das UVEK die Ergebnisse der vom
BAV angeordneten Zusatzuntersuchung abwarten wollte. Ausschlaggebend für
diesen Entscheid war die Tatsache, dass der grosse organisatorische und
logistische Aufwand eines solchen Transportes es unmöglich macht, rasch
umzudisponieren. Dies wäre jedoch nötig gewesen, wenn das BAV aufgrund der
Ultraschalluntersuchungen weiterge-hende Massnahmen hätte anordnen müssen.
Die heute vorgelegten Ultraschalluntersuchungen zeigen, dass die Geleise,
neben dem bereits bei der visuellen Kontrolle festgestellten Abnutzung,
keine weiteren Schäden aufweisen. Damit steht ab-schliessend fest, dass
unter den vom BAV getroffenen Präventivmassnahmen die Sicherheit des
Bahnbetriebes auf der Strecke Basel - St. Louis vollumfänglich
gewährleistet ist.
Die vom BAV angeordneten Präventivmassnahmen gelten solange, bis die
beanstandeten Schienenteile ersetzt sind. Die SNCF hat heute bestätigt,
dass diese Arbeiten ca. in 2 Wochen abgeschlossen sein werden.
Die Bahnstrecke Basel - St. Louis liegt auf Schweizer Boden und steht im
Eigentum der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Sie ist jedoch an die SNCF
verpachtet, die deshalb für den Strek-kenunterhalt verantwortlich ist.
Bern, 10. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Für bahntechnische Aspekte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43
Für Transporte von nuklearem Material:
Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 48