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Bundesrat unterzeichnet "Basler Protokoll" über internationale Haftpflicht bei Sondermüll-Transporten

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat unterzeichnet "Basler Protokoll" über internationale Haftpflicht
 bei Sondermüll-Transporten

Bundesrat Moritz Leuenberger hat heute das Basler Protokoll über eine
 internationale Haftpflicht bei Sondermüll-Transporten unterzeichnet. Das
 Protokoll legt eine lückenlose Haftpflicht für grenzüberschreitende
 Transporte fest und bedeutet ein Durchbruch bei der Sicherheit der
 weltweiten Sondermüll-Entsorgung. Das Protokoll wurde im Dezember 1999
 anlässlich der Basler Konferenz über Sonderabfälle von 115 Staaten
 beschlossen. Mit dieser Regelung werden erstmals internationale
 Haftpflichtnormen in einem wichtigen internationalen Umweltabkommen
 verankert.

Das Basler Protokoll legt eine lückenlose Haftpflicht bei internationalen
 Transporten von Sonderabfällen fest. Der Exporteur haftet, bis die Abfälle
 vorschriftsgemäss beim Entsorger im Importland angekommen sind.
 Anschliessend haftet der Entsorger. Für Fälle, in denen der Verursacher
 seiner Haftpflicht nicht nachkommen kann, wird ein Fonds eingerichtet. Die
 neue Regelung ist von allem für Entwicklungsländer von Bedeutung, die zum
 Teil über ungenügende Haftpflichtgesetze verfügen. In den Industriestaaten
 bestehen bereits entsprechende Haftpflichtregelungen.

"Das Protokoll untermauert die Bestimmungen zur besseren Kontrolle des
 Verkehrs mit gefährlichen Abfällen und verstärkt den Druck auf die
 Exporteure", sagte Moritz Leuenberger anlässlich der Unterzeichnung. Mit
 solchen Haftpflichtregelungen werde ein ökonomischer Anreiz geschaffen, um
 bei umweltgefährlichen Tätigkeiten mit grösserer Sorgfalt und
 Verantwortung zu arbeiten. Exporteure seien in Zukunft weltweit für den
 sicheren Transport sowie eine umweltgerechte Entsorgung verantwortlich und
 müssten für entstandene Schäden aufkommen. "Von solchen Regelungen
 profitieren sowohl der Mensch als auch die Umwelt", betonte Leuenberger.
 Die Schweiz werde sich deshalb auf internationaler Ebene auch in anderen
 Umweltbereichen wie beispielsweise dem Gewässerschutz für den Erlass von
 wirksamen internationalen Umwelthaftungsregelungen einsetzen.

Das Basler Protokoll ist ein Zusatzabkommen zum Basler Übereinkommen über
 Sonderabfälle ("Basler Übereinkommen über die Kontrolle der
 grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer
 Entsorgung") aus dem Jahr 1989. Die Schweiz war vor zehn Jahren
 massgeblich am Zustandekommen dieses Vertrags beteiligt. Das neue
 Protokoll wurde im Dezember 1999 an der 5. Vertragsparteienkonferenz in
 Basel unter dem Präsidium von Buwal-Direktor Philippe Roch von 115 Staaten
 einstimmig beschlossen.

Die Ratifikation des Basler Protokolls erfolgt durch das Parlament.

Bern, 9. März 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Monika Linn Locher, Sektionschefin Sektion Globales, Abteilung
 Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
 031 322 90 91

Jürg Bally, Rechtsdienst 2, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 29

Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Abteilung Abfall,
 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10

Internet:

Der Text des Basler Protokolls auf englisch und französisch sowie weitere
 Informationen: http://www.basel.int