Bundesrat unterzeichnet "Basler Protokoll" über internationale Haftpflicht bei Sondermüll-Transporten
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat unterzeichnet "Basler Protokoll" über internationale Haftpflicht
bei Sondermüll-Transporten
Bundesrat Moritz Leuenberger hat heute das Basler Protokoll über eine
internationale Haftpflicht bei Sondermüll-Transporten unterzeichnet. Das
Protokoll legt eine lückenlose Haftpflicht für grenzüberschreitende
Transporte fest und bedeutet ein Durchbruch bei der Sicherheit der
weltweiten Sondermüll-Entsorgung. Das Protokoll wurde im Dezember 1999
anlässlich der Basler Konferenz über Sonderabfälle von 115 Staaten
beschlossen. Mit dieser Regelung werden erstmals internationale
Haftpflichtnormen in einem wichtigen internationalen Umweltabkommen
verankert.
Das Basler Protokoll legt eine lückenlose Haftpflicht bei internationalen
Transporten von Sonderabfällen fest. Der Exporteur haftet, bis die Abfälle
vorschriftsgemäss beim Entsorger im Importland angekommen sind.
Anschliessend haftet der Entsorger. Für Fälle, in denen der Verursacher
seiner Haftpflicht nicht nachkommen kann, wird ein Fonds eingerichtet. Die
neue Regelung ist von allem für Entwicklungsländer von Bedeutung, die zum
Teil über ungenügende Haftpflichtgesetze verfügen. In den Industriestaaten
bestehen bereits entsprechende Haftpflichtregelungen.
"Das Protokoll untermauert die Bestimmungen zur besseren Kontrolle des
Verkehrs mit gefährlichen Abfällen und verstärkt den Druck auf die
Exporteure", sagte Moritz Leuenberger anlässlich der Unterzeichnung. Mit
solchen Haftpflichtregelungen werde ein ökonomischer Anreiz geschaffen, um
bei umweltgefährlichen Tätigkeiten mit grösserer Sorgfalt und
Verantwortung zu arbeiten. Exporteure seien in Zukunft weltweit für den
sicheren Transport sowie eine umweltgerechte Entsorgung verantwortlich und
müssten für entstandene Schäden aufkommen. "Von solchen Regelungen
profitieren sowohl der Mensch als auch die Umwelt", betonte Leuenberger.
Die Schweiz werde sich deshalb auf internationaler Ebene auch in anderen
Umweltbereichen wie beispielsweise dem Gewässerschutz für den Erlass von
wirksamen internationalen Umwelthaftungsregelungen einsetzen.
Das Basler Protokoll ist ein Zusatzabkommen zum Basler Übereinkommen über
Sonderabfälle ("Basler Übereinkommen über die Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer
Entsorgung") aus dem Jahr 1989. Die Schweiz war vor zehn Jahren
massgeblich am Zustandekommen dieses Vertrags beteiligt. Das neue
Protokoll wurde im Dezember 1999 an der 5. Vertragsparteienkonferenz in
Basel unter dem Präsidium von Buwal-Direktor Philippe Roch von 115 Staaten
einstimmig beschlossen.
Die Ratifikation des Basler Protokolls erfolgt durch das Parlament.
Bern, 9. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Monika Linn Locher, Sektionschefin Sektion Globales, Abteilung
Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 90 91
Jürg Bally, Rechtsdienst 2, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 29
Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Abteilung Abfall,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10
Internet:
Der Text des Basler Protokolls auf englisch und französisch sowie weitere
Informationen: http://www.basel.int