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Abkommen über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungs-erzeugnisse zwischen der Schweiz und der EG sowie Anpassung der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über die Zollabgaben für bestimmte Erzeugnisse

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.3.2000

Abkommen über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungs-erzeugnisse
zwischen der Schweiz und der EG sowie Anpassung der Verordnung vom 13.
Dezember 1999 über die Zollabgaben für bestimmte Erzeugnisse

Der BR hat am Montag, 13. März 2000, ein Abkommen in Form eines
Briefwechsels zwischen der Schweiz und der EG über bestimmte
landwirtschaftliche Verarbeitungszeugnisse genehmigt. Damit wird ein
seit längerer Zeit bestehendes Handelsproblem in Zusammenhang mit
stark gestiegenen schweizerischen Exporten von Limonaden in die EU
gelöst. Das Abkommen wird in den nächsten Tagen in Brüssel von D.
Martinelli, Schweizerischer Botschafter bei der EU, und dem Vertreter
der Ratspräsidentschaft unterzeichnet; es tritt auf den 1. April 2000
in Kraft. Gleichzeitig werden die Nullzollkontingente für bestimmte
Erzeugnisse (z.B. Kaffee-Extrakte und alkoholfreie Getränke) erhöht.

Es handelt sich um eine vorübergehende Lösung, die einer allgemeinen
Anpassung des Protokolls Nr. 2 über die landwirtschaftlichen
Verarbeitungserzeugnisse voraus geht. Die entsprechenden
Anpassungsverhandlungen wurden im Rahmen einer „Gemeinsamen Erklärung
über zukünftige zusätzliche Verhandlungen“ in den sieben bilateralen
Verträgen CH/EG vom 21. Juni 1999 bereits vereinbart.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Presse und Information

Auskünfte:
Anton Egger, Integrationsbüro EDA/EVD, 322 22 s1
Bernhard Herold, seco, 324 08 24
Tabakwaren: EFD, Oberzolldirektion; Andreas Kehrli, Tel. 322 66 12
Übrige Waren: EFD, Oberzolldirektion; Peter Pouyouros, Tel. 322 65 74