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Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 9.3.2000

Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Das Parlament nimmt neues Übereinkommen der IAO an

Das eidgenössische Parlament hat heute entschieden, das Übereinkommen
(Nr. 182) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit anzunehmen. Der Entscheid zeigt
den Willen der Schweiz, sich aktiv am Kampf gegen die schlimmsten
Formen der Kinderarbeit wie Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung, den
Gebrauch von Kindern für illegale Handlungen wie den Drogenhandel und
deren zwangsweise Rekrutierung für den militärischen Einsatz zu
beteiligen. Das Übereinkommen legt ein Schutzalter von 18 Jahren fest
und verpflichtet zur nationalen und internationalen Zusammenarbeit in
den Bereichen Kontrolle, Entwicklungszusammenarbeit und Reintegration
von betroffenen Kindern.

Das Übereinkommen war erst im Juni 1999 von der Internationalen
Arbeitskonferenz verabschiedet worden. Dank des raschen Entscheids des
Parlaments kann unser Land die Kampagne der IAO zugunsten einer
universellen Ratifikation dieses zu den acht fundamentalen
Übereinkommen der IAO gehörenden Instruments unterstützen.

Im weiteren will das Parlament die Zusammenarbeit zwischen den
unabhängigen drei Schweizer Delegationen bei der IAO (Regierung,
Arbeitnehmer, Arbeitgeber) fördern und hat dazu die Annahme eines
entsprechenden Übereinkommens (Nr. 144) beschlossen.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information

Auskünfte:
seco - Direktion für Arbeit, Stefan Brupbacher, Stv. Leiter
Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031/322 29 54