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Luftverkehrsabkommen mit der Mongolei unterzeichnet

MEDIENMITTEILUNG

Luftverkehrsabkommen mit der Mongolei unterzeichnet

Zwischen der Schweiz und der Mongolei ist in Beijing ein neues
 Luftverkehrsabkommen unterzeichnet worden. Diese Vereinbarung ermöglicht
 den von den beiden Staaten bezeichneten Luftverkehrsunternehmen die
 jederzeitige Aufnahme von Linienflügen. Zur Zeit bestehen weder von
 schweizerischer noch von mongolischer Seite konkrete Pläne zur Eröffnung
 solcher Verbindungen. Im Vordergrund steht die Benutzung von
 Überflugsrechten in der Mongolei durch schweizerische Unternehmen.

Für das Inkrafttreten bedarf das Abkommen noch der Ratifikation durch den
 Bundesrat.

Bern, 3. März 2000

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information

Auskunft:

Christian Watts, Abteilung Luftverkehr und Internationales, Bundesamt für
 Zivilluftfahrt, Telefon 031 325 91 38