Luftverkehrsabkommen mit der Mongolei unterzeichnet
MEDIENMITTEILUNG
Luftverkehrsabkommen mit der Mongolei unterzeichnet
Zwischen der Schweiz und der Mongolei ist in Beijing ein neues
Luftverkehrsabkommen unterzeichnet worden. Diese Vereinbarung ermöglicht
den von den beiden Staaten bezeichneten Luftverkehrsunternehmen die
jederzeitige Aufnahme von Linienflügen. Zur Zeit bestehen weder von
schweizerischer noch von mongolischer Seite konkrete Pläne zur Eröffnung
solcher Verbindungen. Im Vordergrund steht die Benutzung von
Überflugsrechten in der Mongolei durch schweizerische Unternehmen.
Für das Inkrafttreten bedarf das Abkommen noch der Ratifikation durch den
Bundesrat.
Bern, 3. März 2000
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information
Auskunft:
Christian Watts, Abteilung Luftverkehr und Internationales, Bundesamt für
Zivilluftfahrt, Telefon 031 325 91 38