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Der Bundesrat genehmigt vier Abkommen mit der Europäischen Union auf dem Gebiet der thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik

    Bern, 06. März 2000

Pressemitteilung

Der Bundesrat genehmigt vier Abkommen mit der Europäischen Union auf dem
Gebiet der thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik

Der Bundesrat hat am Montag vier Abkommen im Rahmen des europäischen
Fusionsforschungsprogramms genehmigt. Die Abkommen betreffen die Anpassung
des European Fusion Development Agreement (EFDA), die wissenschaftliche und
technologische Nutzung der JET-Anlage sowie die Verlängerung des
Assoziationsvertrags mit EURATOM bis zum 31. Dezember 2001 und die
Verlängerung des Abkommens über die Mobilität von Forschenden zwischen den
verschiedenen europäischen Fusionsforschungszentren bis zum 31. Dezember
2002.

Innerhalb des 5. Rahmenprogramms für Forschung und technologische
Entwicklung der Europäischen Union wird mit dem von der Schweiz im Juli 1999
unterzeichneten European Fusion Deve-lopment Agreement (EFDA) ein einfacher
und stabiler rechtlicher Rahmen für das europäische Fusionsprogramm in den
Jahren 1999-2002 geschaffen. Das Abkommen wurde Ende 1999 an kleinere
Änderungen der deutschen und britischen Assoziationen angepasst. Im Rahmen
des EFDA regelt das JET Implementing Agreement (JIA) die spezifischen
Bestimmungen zur wissenschaftlichen und technologischen Nutzung der
JET-Anlage über das Jahr 1999 hinaus. Die Kosten dieser Nutzung werden
gemeinsam von allen Assoziationen getragen.

Die JET-Anlage in Culham (England) ist der weltweit grösste Tokamak. Dieser
Versuchsreaktor ging 1983 in Betrieb und ist heute die mit Abstand
leistungsfähigste Anlage dieser Art. Am 1. Januar 2000 ging JET in den
Besitz der britischen Atomenergie-Agentur (Sitzassoziation) über, wird aber
weiterhin (im Rahmen des JIA) auch von den anderen Assoziationen genutzt,
welche die Anlage bisher finanzierten. JET ist eine bedeutende und
notwendige Anlage für die Weiterführung des europäischen
Fusionsforschungsprogramms, das auf das Projekt ITER-FEAT (International
Thermonuclear Experiment Reactor - Fusion Energy Advanced Tokamak) abzielt,
ein gemeinsames Vorhaben der Fusionsforschungsprogamme Russlands, Japans und
Europas (einschliesslich die Schweiz und Kanada).

Dieses Projekt ist ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf das
längerfristige Ziel, dereinst durch thermonukleare Fusion eine saubere und
wirtschaftliche Energiequelle zu erschliessen. Eine Entscheidung über den
Bau des experimentellen ITER-Reaktors wird nicht vor dem Ende des 5.
Rahmenprogramms fallen.

Die beiden andern Abkommen verlängern den Assoziationsvertrag zwischen der
Schweiz und EURATOM bis zum 31. Dezember 2001 und das Mobilitätsabkommen bis
zum 31. Dezember 2002. Der Assoziationsvertrag regelt die Modalitäten der
schweizerischen Beteiligung am Fusionsforschungsprogramm der EU. Er ist zur
Zeit noch das einzige Abkommen, mit dem unser Land völlig gleichberechtigt
mit europäischen Partnern an einem Technologieprogramm der Union teilnehmen
kann. Das Mobilitätsabkommen regelt die Modalitäten des Personalaustauschs
zwischen den Dienststellen, meist Forschungslaboratorien, die an der
Durchführung des europäischen Fusionsforschungsprogramms beteiligt sind.
Durch eine teilweise Übernahme der Kosten durch EURATOM soll die Mobilität
der europäischen Forscher gefördert werden.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1979 am europäischen
Fusions-forschungsprogramm. Der JET-Rat wird seit 1995 von Prof. Francis
Troyon präsidiert, dem ehemaligen Leiter des Forschungszentrums für
Plasmaphysik CRPP an der ETH Lausanne.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT EIDGENÖSSISCHES
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DEPARTEMENT DES INNERN
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Auskunft:
Tanja Roesch, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 031/322 22 45
Stéphane Berthet, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, EDI, Tel. 031/322
99 67